Welche Pflichten hat der einstellende beim Vorstellungsgespraech?

Welche Pflichten hat der einstellende beim Vorstellungsgespräch?

Wahrheitspflicht In einem Vorstellungsgespräch muss ein Bewerber alle rechtlich zulässigen Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Tut er dies nicht, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis später verhaltensbedingt kündigen oder wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Welche Pflichten bestehen bereits in der Bewerbungsphase für AG und AN?

Bereits mit der Bewerbung gehen Sie ein sogenanntes „vorvertragliches Vertrauensverhältnis“ mit dem Arbeitgeber ein. Sie übermitteln höchst persönliche und sensible Daten und geben im Vorstellungsgespräch umfangreiche Auskünfte. Hinzu kommen einige Kosten – für die Bewerbung oder Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch.

In welchem Fall muss ein Arbeitgeber einen Bewerber über besondere Anforderungen des zukünftigen Arbeitsplatzes unterrichten?

Der Arbeitgeber hat insbesondere in folgenden Fällen eine Informationspflicht:

  • überdurchschnittliche Anforderungen.
  • besondere gesundheitliche Belastungen.
  • Gefährdung des Arbeitsplatzes bei geplanter Umstrukturierung.
  • zukünftige Gefährdung von Löhnen und Gehältern.

Welche Rechte haben Bewerber?

Mein Recht als Bewerber

  1. Rücksendung Bewerbungsmappe.
  2. Kosten Anfahrt Vorstellungsgespräch.
  3. Anspruch Einladung Vorstellungsgespräch Schwerbehinderte.
  4. Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch.
  5. Freistellung fürs Bewerbungsgespräch.
  6. Unfallversicherungsschutz.
  7. Diskriminierende Nichtberücksichtigung.
  8. Auskünfte beim alten Arbeitgeber.

Sind Bewerbungsgespräche Arbeitszeit?

Das ist durchaus möglich: Für bestimmte Ereignisse muss der Arbeitgeber Sie freistellen. Ihre Bewerbung für den neuen Job war erfolgreich: Sie sind zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Ihr derzeitiger Arbeitgeber muss Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeit freistellen.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben