Was kommt nach dem Vernehmlassungsverfahren?

Was kommt nach dem Vernehmlassungsverfahren?

Nach der Vernehmlassung wird der Gesetzesentwurf fertig ausgearbeitet und den Räten zusammen mit der Botschaft bzw. dem Kommissionsbericht unterbreitet (Art. 141 ParlG; Art. 111 ParlG).

Was versteht man unter Vernehmlassung?

​Als Vernehmlassungsverfahren wird jene Phase des Vorverfahrens der Gesetzgebung bezeichnet, in der Vorhaben des Bundes auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz hin geprüft werden.

Wie schreibt man eine Vernehmlassung?

Grammatik

Singular Plural
Nominativ die Vernehmlassung die Vernehmlassungen
Genitiv der Vernehmlassung der Vernehmlassungen
Dativ der Vernehmlassung den Vernehmlassungen
Akkusativ die Vernehmlassung die Vernehmlassungen

Was ist ein mitbericht?

Mitbericht. In der Phase des Mitberichts wird überprüft, ob die Ämter die von der Bundeskanzlei vorgeschlagenen Korrekturen übernommen haben. Die Korrekturen der Sektion Recht im Bereich der Gesetzestechnik sind zwingend zu übernehmen.

Was ist eine ämterkonsultation?

Die Ämterkonsultation Sie überprüft jedes Bundesratsgeschäft auf formelle und rechtliche Aspekte hin. Zudem klärt die Bundeskanzlei, ob der Entwurf mit der Legislaturplanung und den Jahreszielen des Bundesrates vereinbar ist.

Was ist das Mitberichtsverfahren?

Die Bundeskanzlei eröffnet das Mitberichtsverfahren, sobald ein Departement einen Antrag eingereicht hat. Stellt sie Mängel wie fehlende Unterlagen oder unterschiedliche Titel auf verschiedenen Bestandteilen des Antrags fest, gibt sie das Geschäft ans Departement zurück.

Wie entsteht eine Verordnung Schweiz?

Verordnungen werden in der Regel vom Bundesrat (Art. 182 Abs. 1 Bundesverfassung), von einem Departement oder von einer untergeordneten Verwaltungseinheit (Art. 48 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes) erlassen.

Wann tritt ein Gesetz offiziell in Kraft?

Erst wenn Bundestag und Bundesrat ein Gesetz gebilligt haben, wird es dem Bundespräsidenten zugeleitet. Das deutsche Staatsoberhaupt verkündet das Gesetz im Bundesgesetzblatt, hat aber auch die Möglichkeit, bei schwerwiegenden Bedenken die Ausfertigung des Gesetzes zu blockieren.

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