Ist ein Blog ein Gewerbe?
Beispielsweise könnte ein Arzt einen Blog über Krankheiten und Heilmethoden betreiben, um seine Praxis zu bewerben. Wird der Blog dagegen überwiegend betrieben, um mit Affiliate-Marketing und Werbebannern Gewinne zu erzielen, ist i.d.R. eine Gewerbeanmeldung nötig. Analog gilt das auch für andere Influencer.
Welches Gewerbe Influencer?
Auf Grundlage des § 18 EStG gelten beispielsweise Influencer und Blogger, die künstlerische YouTube-Videos erstellen oder als Blogger journalistisch arbeiten, als Freiberufler. Wer seine Web-Inhalte jedoch mit einer dauerhaften Gewinnerzielungsabsicht erstellt, geht einer gewerblichen Arbeit i.S.d. § 15 EStG nach.
Ist ein Blogger Freiberufler?
Ist der Blogger aber nur als Schriftsteller tätig, erzielt er Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und ist ein Freiberufler nach § 18 EStG. Die Einkunftsarten (Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) müssen also idealerweise sachlich und wirtschaftlich trennbar sein.
Wann ist ein Blog gewerblich?
Erst wenn Du über Deinen Blog Einnahmen erzielst oder aber nur eine Absicht anzeigst, mit Deinem Engagement einen Gewinn zu erzielen, dann handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit. Denn sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, ist Dein Blog Gegenstand eines Unternehmens.
Welches Gewerbe für Onlyfans anmelden?
So gründen viele auch bereits bei Instagram erfolgreiche Influencer und Content Creator parallel nun Kanäle bei Onlyfans, da sie es bevorzugen ihren Content lieber unmittelbar zu monetarisieren. Sehr beliebt ist Onlyfans etwa bei Fitnesstrainern und –Models, Musikern und sonstigen Künstlern.
Haben Influencer ein Gewerbe?
Ihre Tätigkeit als Influencer ist grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig. Gewerbesteuer ist allerdings nur zu bezahlen, wenn Ihr (auf volle hundert Euro abgerundeter) Gewerbeertrag höher als 24.500 Euro ist. Sie müssen Gewerbesteuer bezahlen und Ihrem Finanzamt elektronisch eine Gewerbesteuererklärung übermitteln.
Ist man als Influencer Freiberufler?
Die Tätigkeit als Influencer ist zunächst gewerberechtlich beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Das wird in der Regel das zuständige Gewerbeamt am Wohnort sein. Gemäß § 2 Abs. Eine freiberufliche Tätigkeit ist beim Influencer dagegen zu verneinen.