FAQ

Wer beantragt ZiE?

Wer beantragt ZiE?

Die Oberste Bauaufsichtsbehörde empfiehlt, das Verfahren zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bzw. einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (vBG) bereits in einem frühen Planungsstadium mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen und durch einen Antrag einzuleiten.

Was bedeutet Zulassung im Einzelfall?

Die Zustimmung im Einzelfall oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung bezieht sich – wie der Name es schon andeutet – nur auf ein einzelnes Bauvorhaben. Soll das Produkt oder die Konstruktion erneut verwendet werden, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Was ist eine ZiE?

Die Zustimmung im Einzelfall (ZiE) ist in den Landesbauordnungen geregelt. Die ZiE ist ein Verwaltungsakt. Sie ist notwendig, wenn nicht geregelte Bauprodukte oder Bauverfahren zur Anwendung kommen sollen. Außerdem ist sie notwendig, wenn von geregelten Bauprodukten oder Bauverfahren wesentlich abgewichen werden soll.

Wann Zulassung im Einzelfall?

Was ist eine Vorhabenbezogene bauartgenehmigung?

Bauprodukte oder Bauarten bedürfen entsprechend der jeweiligen Landesbauordnung vor ihrer Verwendung bei baulichen Anlagen eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) oder eine Zustimmung im Einzelfall, wenn es für sie keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder sie von den technischen Regeln, die …

Wann ZiE?

Insbesondere folgende Situationen können eine ZiE erfordern: zu Reinigungs- und Wartungszwecken betretbare Überkopfverglasungen. begehbare Verglasungen. absturzsichernde Verglasungen, die nicht durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) beurteilt werden können.

Was kostet eine Zustimmung im Einzelfall?

Die Kosten einer Zustimmung im Einzelfall können zwischen 400 und 26.000 Euro betragen, wobei die Gebühr nach dem Verwaltungsaufwand und dem wirtschaftlichen Nutzen des Antragstellers bemessen wird.

Kategorie: FAQ

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