Wann bekomme ich Ersatzruhe?
Der Arbeitnehmer, der während seiner wöchentlichen Ruhezeit beschäftigt wird, hat Anspruch auf Ersatzruhe. Diese Ersatzruhe ist im Ausmaß der während der wöchentlichen Ruhezeit geleisteten Arbeit, die innerhalb von 36 Stunden vor dem Arbeitsbeginn in der nächsten Arbeitswoche erbracht wurde, zu gewähren.
Wird Ersatzruhe bezahlt?
Die Ersatzruhe hat unmittelbar vor dem Beginn der folgenden wöchentlichen Ruhezeit zu liegen, soweit vor Antritt der Arbeit, für die Ersatzruhe gebührt, nicht anderes vereinbart wurde. Die Ersatzruhe wird auf die Arbeitszeit angerechnet. Das Entgelt muss weiter bezahlt werden.
Wann beginnt wochenendruhe?
Unter Wochenendruhe ist eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden inklusive Sonntag zu verstehen. Die Wochenendruhe muss spätestens am Samstag um 13:00 Uhr beginnen.
Wie häufig darf ich am Wochenende arbeiten?
Bei vorübergehend auftretendem besonderem Arbeitsbedarf kann mittels Betriebsvereinbarung an 4 Wochenenden oder Feiertagen pro Arbeitnehmer und Jahr die Arbeit zugelassen werden. Die Ausnahme vom Wochenendarbeitsverbot darf jedoch nicht an vier auf einander folgenden Wochenenden erfolgen.
Wann fängt ein Werktag an?
Werktag ist nicht der Kalendertag von 0:00 bis 24:00 Uhr, sondern der 24-stündige Arbeitstag des einzelnen Arbeitnehmers. Der Werktag beginnt für den Arbeitnehmer mit dem Beginn der Arbeit und endet 24 Stunden später. Das Arbeitszeitgesetz geht folglich von einem individuellen Werktag des Arbeitnehmers aus.
Wann darf man am Sonntag arbeiten?
Nach dem Arbeitszeitgesetz ist in Deutschland eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. Als Sonntagsarbeit gilt dabei die Zeit zwischen 0:00 und 24:00 Uhr am Sonntag. Das Gesetz selbst nennt zahlreiche Ausnahmen, wie etwa für Polizei, Feuerwehr, Krankenschwestern oder Notdienste.
Kann man gezwungen werden am Wochenende zu arbeiten?
Schließt der Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich die Samstagsarbeit aus oder ist die Arbeitszeit nicht ausdrücklich auf einen Zeitraum von Montag bis Freitag festgelegt, darf der Arbeitgeber Samstagsarbeit anordnen. Dann muss die Anordnung der Samstagsarbeit aber gemäß § 106 Gewerbeordnung billigem Ermessen entsprechen.