Was ist ein Sanierungsplan?

Was ist ein Sanierungsplan?

Als Sanierungsverfahren. werden jene Verfahren bezeichnet, bei denen der Schuldner mit dem Insolvenzantrag (spätestens jedoch bis zur Insolvenzeröffnung) einen Sanierungsplan vorlegt sowie dessen Annahme beantragt. Dieses muss zur Erhöhung der Erfolgschancen professionell vorbereitet und akribisch geplant sein.

Was ist ein Sanierungsverfahren Österreich?

Das Sanierungsverfahren ermöglicht die Sanierung und anschließende Fortführung eines insolventen Unternehmens.

Was ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren?

Im Rahmen eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens sind nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anfechtungsrisiken abgeschnitten. Damit führt eine gerichtliche Sanierung auch auf Gläubigerseite zu mehr Sicherheit.

Was ist ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung?

Ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung ist im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ein Verfahren, bei dem eine Sanierung eines Unternehmens unter der Kontrolle eines Masseverwalters (auch Insolvenzverwalters) stattfindet.

Wie läuft eine Unternehmenssanierung ab?

Zunächst müssen akute Schwierigkeiten, insbesondere die Schulden, beseitigt und anschließend ein Konzept für die dauerhafte Unternehmenssanierung erarbeitet werden. Zwei Instrumente des Insolvenzrechts zur Unternehmenssanierung sind die Unternehmensinsolvenz in Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren.

Kann ein Gläubiger ein Sanierungsverfahren beantragen?

Sanierungsverfahren: Eine Vollständige Entschuldung Direkt mit dem Insolvenzantrag oder während des laufenden Insolvenzverfahrens kann vom Unternehmer ein Sanierungsplan beantragt werden. In diesem bietet der Schuldner seinen Gläubigern eine Quote von zumindest 20 %, zahlbar in längstens zwei Jahren, an.

Was ist eine prüfungstagsatzung?

In der Prüfungstagsatzung hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit die angemeldeten Forderungen entweder anzuerkennen oder zu bestreiten. Im Falle einer Bestreitung kann der Gläubiger der bestrittenen Forderung die Feststellung als Insolvenzforderung mittels Feststellungsurteil geltend machen.

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