Kann Weihnachtsgeld wegen Krankheit gekürzt werden?
Ist das Weihnachtsgeld nicht Teil des Arbeitslohns, sondern eine freiwillige Sondervergütung, kann der Arbeitgeber diese kürzen, wenn ein Beschäftigter über den Zeitraum der Entgeltfortzahlung hinaus arbeitsunfähig erkrankt ist.
Hat man bei Krankheit Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich auch an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte gezahlt. Eine länger andauernde Krankheit kann jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen.
Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld Wenn ich das ganze Jahr über krank geschrieben war?
Dies bedeutet: wenn ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf sein normales Gehalt hat, etwas weil er länger als sechs Wochen krank ist und somit kein Anspruch auf Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers besteht, so besitzt er auch keinen Anspruch auf das komplette Weihnachtsgeld.
Wann kann Weihnachtsgeld gekürzt werden?
Wenn der Betrag im Arbeits- oder Tarifvertrag eindeutig festgelegt ist, darf der Chef das Weihnachtsgeld nicht kürzen. * Ist das Weihnachtsgeld also etwa Ihr 13. Monatsgehalt und steht dabei keine nähere Definition dabei, muss es in voller Höhe gezahlt werden. Eine Ausnahme ist, wenn dieses 13.
Wird der 13 Monatslohn bei Krankheit gekürzt?
Hatte aber der Arbeitnehmer/in wegen unbezahltem Urlaub oder länger dauernder Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) keinen Lohnanspruch mehr (d.h. es bestand keine gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht mehr), verringert sich dieser Jahreslohn und der 13. Monatslohn fällt daher entsprechend kleiner aus.
Wann entfällt das Weihnachtsgeld?
Hier gilt: Wenn das Arbeitsverhältnis bis zum 30. November endet, entfällt der Anspruch. Dann bekommen Arbeitnehmer kein Weihnachtsgeld mehr – und das auch, wenn Sie zuvor elf Monate im laufenden Jahr gearbeitet haben. Hier erfahren Sie, wie viel Sie beim TVöD oder im Tarifvertrag an Weihnachtsgeld erhalten.