Wann wird Wohn-Riester versteuert?
Ab dem Renteneintritt musst Du den auf dem Wohnförderkonto angesammelten Betrag versteuern. Dazu hast Du zwei Möglichkeiten: Entweder Du bezahlst die gesamte Steuerschuld auf einmal und erhältst 30 Prozent Nachlass. Oder Du versteuerst bis zu Deinem 85. Lebensjahr jährlich einen Teil des angesammelten Betrags.
Welche Beträge fließen in das wohnförderkonto?
Was fließt in das Wohnförderkonto? In das Wohnförderkonto fließen die geförderten Wohn-Riester-Beiträge ein, maximal 2.100 Euro pro Jahr.
Was muss man bei Wohn-Riester versteuern?
Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst müssen Sie versteuern – mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Und da wird es ein bisschen kompliziert beim Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären „Wohnförderkonto“ verbucht werden.
Wie lange muss Wohn-Riester laufen?
Wer mit Wohn-Riester finanziert, muss das geförderte Darlehen spätestens mit 68 Jahren vollständig zurückzahlen.
Wie wird ein Riester Bausparvertrag versteuert?
Wie bei allen Riester-Verträgen gilt auch beim Riester-Bausparen das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass Du im Berufsleben Steuern sparst und im Rentenalter auf die erhaltenen Förderungen Steuern zahlen musst. Du zahlst die Steuern auf einmal und erhältst einen Nachlass von 30 Prozent.
Wann startet wohnförderkonto?
Das Wohnförderkonto startet in dem Moment, indem Sie Vertragsguthaben tatsächlich entnehmen oder mit einer geförderten Tilgung beginnen. Reine Sparzahlungen auf einen Riester Bausparvertrag sind beispielsweise kein Auslöser für das Wohnförderkonto.
Was wird im Wohnförderkonto erfasst?
Was ist das Wohnförderkonto? Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, das im Rahmen des Wohn-Riesterns angelegt wird. Auf ihm werden sämtliche geförderte Beträge (derzeit maximal 2.100 Euro pro Jahr) dokumentiert und erfasst. Bis zum Rentenbeginn werden die auf dem Konto vermerkten Beträge mit 2 % pro Jahr verzinst.
Wie hoch ist die nachgelagerte Versteuerung?
Mit der schrittweisen Umsetzung zur nachgelagerten Besteuerung wird der steuerpflichtige Rentenanteil in 2-Prozent-Schritten von 50 Prozent im Jahr 2005 auf 80 Prozent im Jahr 2020 und in 1-Prozent-Schritten ab dem Jahr 2021 bis 100 Prozent im Jahre 2040 hochgestuft.