Wann AÜG?
Leiharbeit wurde in der Bundesrepublik Deutschland erstmals mit dem „Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“ (AÜG) vom 7. August 1972 gesetzlichen Einschränkungen unterworfen.
Wann wird Equal Pay gezahlt?
Der gesetzliche Equal Pay Grundsatz greift, wenn ein Zeitarbeitnehmer 9 Monate beim Entleihbetrieb beschäftigt war. Die Zeitarbeitskraft erhält also ab dem 10. Monat eine gleichwertige Bezahlung wie ein vergleichbarer Stammarbeitnehmer beim Kunden.
Was ist das AÜG?
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (abgekürzt AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmern und dient u.a. ihrem Schutz. Es tritt ein, wenn ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber (Verleiher) gegen Entgelt und für einen begrenzten Zeitraum in den Betrieb eines Dritten (Entleiher) überlassen wird.
Wann tritt Equal Pay in Kraft?
Erst nach einer Beschäftigungsdauer von neun Monaten beim gleichen Entleihunternehmen tritt der Equal-Pay-Grundsatz in Kraft.
Wie läuft Equal Pay?
Was bedeutet Equal Pay im Detail? Seit April 2017 sind Verleihunternehmen dazu verpflichtet, Leitarbeitnehmern das gleiche Gehalt zu zahlen wie Festangestellten. Neben dem monatlichen Lohn bzw. Gehalt zählen alle Zulagen und Zuschüsse, die auch fest angestellte Mitarbeiter in vergleichbaren Positionen bekämen.
Was ist Verleihunternehmen?
Der Leiharbeitnehmer ist aufgrund eines Arbeitsvertrages bei einem Verleihunternehmen (Verleiher) angestellt. Das Verleihunternehmen »überlässt« den Leiharbeitnehmer gegen Entgelt anderen Unternehmen (= Entleiher = Einsatzbetrieb).
Wer muss Equal Pay zahlen?
Wie wird der Equal Pay berechnet?
Bei der Berechnung, ab wann ein Zeitarbeitnehmer Anspruch auf das gesetzliche Equal Pay hat, empfiehlt der iGZ eine konsequente Anwendung des § 191 BGB. Danach wird jeder Monat pauschal mit 30 Tagen bewertet, sodass 9 Monate insgesamt 270 Tagen entsprechen.