Wie hoch ist die Beihilfe für Hörgeräte?
Nordrhein-Westfalen gewährt seinen Beamten Beihilfe für Hörhilfen nur für Aufwendungen bis zu 1.400 Euro je Ohr. Mit diesem Betrag sind sämtliche Nebenkosten mit Ausnahme der Kosten einer medizinisch notwendigen Fernbedienung abgegolten.
Was sind beihilfefähige Hilfsmittel?
Aufwendungen für ärztlich verordnete Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke sind beihilfefähig, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen und in …
Was zahlt die Beihilfe für eine Brille?
Die Kosten sind bis zu 13 € beihilfefähig – Aufwendungen für ein Brillengestell sind bis zu 70 € beihilfefähig – Einschleifkosten der Gläser sind bis 25 € pro Glas beihilfefähig – Mehraufwendungen für höherbrechende Gläser sind ab 6 Dioptrien beihilfefähig.
Was kostet ein Ersatz Hörgerät?
Derzeit erhalten gesetzlich versicherten Personen einen Festbetrag in Höhe von 733,59 Euro für ein einseitiges Hörgerät (Stand: August 2019). Auch die Kosten für den Hörgeräteakustiker sind in diesem Fixbetrag bereits enthalten.
Was passiert wenn ich mein Hörgerät verloren habe?
Der erste Weg führt zum HNO-Arzt. Der Hals-Nasen-Ohren Arzt stellt eine Verordnung, das sogenannte Muster 15, aus und notiert darauf den Verlust der Hörgeräte. Zusätzlich benötigt der Akustiker zum Einreichen einer vorzeitigen Neuversorgung bei den gesetzlichen Krankenkassen eine Erklärung an Eides statt.
Was zahlt private Krankenversicherung bei Brille?
Die Kosten für die Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung im Rahmen der Anschaffung einer Brille sind immer abhängig vom Versicherer und dem gewählten Tarif. Die Kosten für eine notwendige Sehhilfe (Brille und Kontaktlinsen) werden alle 2 Kalenderjahre mit einem Betrag von 300,00 Euro erstattet.
Wie oft zahlt die Beihilfe eine neue Brille?
Nordrhein-Westfalen setzt für die Erstbeschaffung von Brillengläsern gar keine Höchstbeträge fest, wenn sich die Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat. Bleibt das Sehvermögen konstant, bekommen Landesbeamte dort zumindest alle vier Jahre Beihilfe für neue Brillengläser.