Kann mein Bruder bei mir wohnen?
Mieter will Geschwister bei sich in der Mietwohnung aufnehmen – Erlaubnis notwendig? Vor der Aufnahme von Geschwistern (Bruder, Schwester) und anderen Verwandten muss die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Es kann sein, dass der Vermieter verpflichtet ist, eine Erlaubnis zum Einzug zu erteilen.
Wie lange kann mein Sohn bei mir wohnen?
Grundsätzlich gilt: Mieter dürfen Besuch für 4 bis 6 Wochen, ggf. für bis zu zwei Monate in die Wohnung aufnehmen. Schwieriger wird das dann, wenn ein Besucher sich an der Miete beteiligt, dies dem Vermieter bekannt wird, denn das deutet dann auf eine Untervermietung hin.
Wie lange darf meine Schwester bei mir wohnen?
Allerdings sollten Mieter den längerfristigen Besuch dem Vermieter schriftlich mitteilen. Eine Überbelegung der Wohnung darf es nicht geben. Für Geschwister und entfernte Verwandte gilt dies in der Regel jedoch nicht – hier sind weiterhin die sechs Wochen zu beachten.
Kann meine kleine Schwester bei mir wohnen?
Hallo, grundsätzlich ist es möglich, Geschwisterkinder in den eigenen Haushalt aufzunehmen. Es müssen aber dafür rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn die Geschwisterkinder volljährig sind, gibt es keine Probleme, da sie dann selbst entscheiden können, wo sie sich aufhalten wollen.
Kann mein Sohn bei mir wohnen?
Das Gericht entschied, dass Eltern ihre eigenen Kinder auch im erwachsenen Alter ohne Erlaubnis des Vermieters bei sich wohnen lassen dürfen. Wer sein eigenes erwachsenes Kind in seine Wohnung einziehen lässt, muss nicht im Vorfeld den Vermieter um Erlaubnis bitten.
Wie lange Mitbewohner?
Je nach Auffassung der regionalen Gerichte darf ein Besucher zwischen sechs und acht Wochen bleiben, ohne dass der Vermieter behelligt werden muss. Nach diesem Zeitpunkt darf ein Vermieter aber schon einmal nachfragen, ob der Besucher nicht mittlerweile Mitbewohner oder sogar Untermieter geworden ist.