Was bedeutet Familienwohnung Mietrecht?

Was bedeutet Familienwohnung Mietrecht?

Als Familienwohnung gilt gemäss der bundes- gerichtlichen Definition die Wohnung oder das Haus, welches einem verheirateten Paar (egal ob mit oder ohne Kinder) oder zwei eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnern als Wohnsitz dient und in welchem das Familienleben statt- findet.

Sind Kinder automatisch im Mietvertrag?

Grundsätzlich besteht kein gesetzliches Eintrittsrecht für Kinder in den Mietvertrag der Eltern. Für den Fall des Auszugs des Mieters gibt es kein gesetzliches Eintrittsrecht für Kinder, unabhängig davon ob bisher ein gemeinsamer Haushalt geführt wurde oder nicht.

Was gilt als wohnen?

Die Wohnung hat eine baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit zu sein, wichtig ist ein eigener Zugang. Um als Wohnung im Sinne des Gesetzes zu gelten müssen fernerhin Toilette, Dusche oder Bad und eine Toilette vorhanden sein. Eine letzte Anforderung ist, dass die Wohnfläche größer als 23 Quadratmeter ist.

Wie muss einem Ehepaar die Kündigung der Mietwohnung mitgeteilt werden?

Der Vermieter muss die Kündigung (mit amtlichem Formular) der Mieterin und ihrem Ehemann bzw. ihrer Partnerin je in einem separaten Brief zustellen (Art. 266n OR). Das gleiche gilt für die Androhung einer Zahlungsverzugskündigung nach Art.

Was ist eine eheliche Wohnung?

Als Ehewohnung wird der Raum bezeichnet, in dem die Eheleute während der Zeit der Ehe gemeinsam leben. Dabei ist eine Ehewohnung nicht als Wohnung anzusehen. Es kann auch durchaus ein Haus, eine Gartenlaube oder ein Wohnwagen als Ehewohnung bezeichnet werden.

Sind Kinder auch Mieter?

Das Spielen von Kindern in der Mietwohnung gehört aber grundsätzlich zum normalen Mietgebrauch einer Mietwohnung und ist von den Nachbarn hinzunehmen. Allerdings gilt auch für Eltern mit Kindern, dass die allgemeinen Ruhezeiten (meist in der Hausordnung bestimmt) einzuhalten sind.

Kann die Tochter die Wohnung übernehmen?

dpa/Bodo Marks Nach dem Auszug der Eltern dürfen die Kinder die Wohnung übernehmen. Laut dem Amtsgericht Berlin-Wedding ist dafür keine Einverständniserklärung des Vermieters erforderlich. Wer seine Wohnung untervermietet, braucht die Zustimmung seines Vermieters. Anders ist das bei Familienangehörigen.

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