Was ist zu beachten bei einem Firmenumzug?
Keinen Brief mehr verpassen
- Kunden und Geschäftspartner informieren.
- Rundschreiben mit Information über geplanten Umzug aufsetzen.
- Hinweis auf baldigen Umzug in den Signaturen aller Mitarbeiter.
- Nachsendeauftrag für Geschäftspost einrichten.
- Regelmäßige Dienstleister, Ämter und Behörden, Kammern und Verbände informieren.
Wann ist ein Standortwechsel notwendig?
Für Ihre Mitarbeiter ist ein Standortwechsel notwendig, denn er bedeutet nicht nur eine Veränderung in Sachen Arbeitsplatz, sondern meistens auch eine Veränderung bzgl. des Weges zur Arbeit. Kommunizieren Sie die Vorteile des neuen Standortes.
Kann ein Unternehmen umziehen?
Sie können mit ihrer Firma umziehen – dann ändert sich ihr Arbeitsvertrag auf den neuen Arbeitsort. Sie können das Angebot ablehnen. Dann wird aus der Änderungskündigung eine Beendigungskündigung – der Mitarbeiter muss die Firma verlassen, wenn am bisherigen Standort nicht weitergearbeitet wird.
Was beachten bei Umzug gmbh?
Daran sollten Sie bei einem Unternehmensumzug denken:
- Gewerbeamt informieren.
- Handelsregisteranmeldungen vornehmen.
- Finanzamt informieren.
- Sozialversicherungsträger benachrichtigen.
- Berufsgenossenschaft informieren.
- IHK informieren.
- Mitteilung an Steuerberater und Rechtsanwälte.
- Agentur für Arbeit benachrichtigen.
Wie verlege ich den Sitz einer GmbH?
Soll der Sitz Ihrer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) wiederum im Inland verlegt werden, ist dies in der Gesellschafterversammlung zu beschließen. Dieser Beschluss ist notariell zu beglaubigen und bei dem Registergericht anzumelden, welches bisher zuständig war.
Warum wechseln Unternehmen ihren Standort?
Ein Standortwechsel bzw. Firmenumzug kann eventuell dazu beitragen, diese Situation zu verbessern. Eine Firmenverlagerung an einen Standort, der verkehrstechnisch gut angebunden und auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, erhöht die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle neue Mitarbeiter.
Wie ändere ich meine Adresse im Handelsregister?
Den Umzug Ihrer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) an eine neue Adresse müssen Sie notariell beglaubigt zum Handelsregister anmelden. Dies gilt selbst bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde. Machen Sie dies nicht, droht ein Zwangsgeld.
Wo ist der Sitz der Gesellschaft?
Sitz der Gesellschaft ist der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt, § 4a Abs. 1 GmbHG. Der Satzungssitz, d.h. der „normale“ Sitz der Gesellschaft und der Verwaltungssitz einer Gesellschaft können auseinander fallen. Der Verwaltungssitz darf sich auch im Ausland befinden.