Welche Rechtsform hat ein städtischer Kindergarten?
Um sich den Traum von der eigenen Kita erfüllen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die gGmbH oder der Verein. Hier erfahren Sie mehr zur Gründung einer gemeinnützigen Kapitalgesellschaft.
Kann mein Kind in einen katholischen Kindergarten?
Können auch nicht katholische Kinder in eine katholische Kita? Auch nicht katholische Kinder können in einem katholischen Kindergarten aufgenommen werden. Dies entscheidet jedoch die einzelne Einrichtung.
Wie verdient eine Kita Geld?
Grundsätzlich ja, mit der Gründung einer Kita oder einem privaten Kindergarten kann man Geld verdienen. Dabei setzt sich Ihr Verdienst aus den Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung (Betreuungskosten plus Verpflegungskosten und Materialgeld) zusammen, abzüglich Startinvestitionen und laufenden Kosten.
Was ist eine Mini Kita?
altersgerecht ausgestatteten Räumen einer Mini-Kita können insgesamt 9 Kinder im Alter von unter 3 Jahren von zwei Tagespflegepersonen betreut und dem jeweiligen Entwicklungsstand angepasst individuell gefördert werden. In den Einrichtungen arbeiten selbstständige Erzieherinnen und Erzieher im Auftrag von GeKita.
Was ist ein kommunaler Kindergarten?
Ein kommunaler Kindergarten ist eine Einrichtung der Stadt oder Gemeinde. Es wird oftmals eine Betreuung über Mittag angeboten und bietet teilweise flexiblere Öffnungszeiten an. Hier begegnen sich Kinder aller sozialen und kulturellen Gruppen, was den Kindern im Erlernen sozialer Kompetenzen hilft.
Kann mein Kind in einen katholischen Kindergärten obwohl es evangelisch ist?
Im Prinzip sind dabei sowohl evangelische als auch katholische Kindergärten für Kinder aller Konfessionen offen.
Wie finanziert sich ein kirchlicher Kindergärten?
Sie bekommen tatsächlich Geld aus dem Kirchenvermögen. Die Kirchen zahlen sogar mehr als andere Träger: In Nordrhein-Westfalen übernehmen sie zwölf Prozent der Kita-Kosten. Das sind drei Prozentpunkte mehr als andere freie Träger bezahlen und acht Prozentpunkte mehr als bei Elterninitiativen.