Was ist die Planbilanz?
Merkmale: Die Planbilanz umfasst die Auswirkungen der funktionalen Teilplanungen auf Vermögen und Schulden des Betriebs. Sie wird abgeleitet aus dem Investitionsplan, Finanzplan und Absatzplan sowie Ergebnisplan (Abschreibungen und Gewinn).
Was ist eine Plan Gewinn und Verlustrechnung?
Die Planung der Gewinn- und Verlustrechnung stellt eine zukunftsgerichtete Planerfolgsrechnung dar, die die geplanten Erträge und die geplanten Aufwendungen eines Unternehmens (oder eines Projekts) für einen bestimmten Planungszeitraum (üblicherweise 1 bis max. 5 Jahre) gegenüberstellt.
Welchen Planung Zeithorizont hat üblicherweise der Wirtschaftsplan?
Wirtschaftsplanung (Finanzplanung) behandelt die gesamte operative Planung eines Unternehmens. In der Regel beläuft sich der Zeithorizont eines Wirtschaftsplans auf das kommende Jahr. Daraus werden die Plan-GuV sowie die Planbilanz aufgestellt.
Welche Aufgabe erfüllt die Finanzplanung?
Finanzplanung ist ein zentraler Prozess im Unternehmen, um die Einzahlungen und Auszahlungen zu überwachen, zu steuern und zu prognostizieren. Wesentliche Aufgabe der Finanzplanung ist es, den Geldbedarf oder den Geldüberschuss sichtbar zu machen und die Liquidität des Unternehmens zu steuern.
Was ist eine Planerfolgsrechnung?
auf der Planerlösrechnung und der Plankostenrechnung aufbauende, zukunftsgerichtete Erfolgsrechnung. Planerfolgsrechnungen stellen ein wesentliches Instrument zur Steuerung von Unternehmen dar. Im öffentlichen Sektor ist eine Planerfolgsrechnung für Eigenbetriebe im Rahmen des Wirtschaftsplans zwingend vorgeschrieben.
Wie macht man eine Gewinn- und Verlustrechnung?
Der Gewinn , oder auch Ergebnis, eines Unternehmens ergibt sich aus der Differenz seiner Erträge und Aufwendungen. Ist das Ergebnis negativ, sind die Aufwendungen also höher als der Ertrag, spricht man auch von einem Verlust.
Wann erstelle ich eine GuV?
Wer muss eine GuV erstellen? Alle Kaufleute und Betriebe, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen auch eine GuV als Bestandteil ihres Jahresabschlusses erstellen. Das ist in § 242 III HGB festgelegt.