Wie sollte der Verkäufer reagieren wenn kein Kauf zustande kommt?
Zusendung unbestellter Ware Reagiert der Empfänger nicht, so gilt das Schweigen: unter Kaufleuten / Unternehmern (§ 14 BGB), zwischen denen eine Geschäftsbeziehung bereits besteht, als Annahme / Zustimmung (§ 157 BGB). Unbestellte Ware muss deshalb sofort zurückgeschickt werden.
Warum ist der Besteller an seine Bestellung rechtlich gebunden?
Der Besteller ist rechtlich an seine Bestellung gebunden – wie der Anbieter an sein Angebot. Sie ist notwendig, wenn die Bestellung die erste Willenserklärung ist, also noch kein gültiger Vertrag durch Angebot und Bestellung zustande gekommen ist, in diesem Fall hat sie rechtsbegründende Wirkung.
Ist jede Bestellung verbindlich?
Bestellungen sind rechtsverbindliche Willenserklärungen, die mit dem Eintreffen beim Lieferanten rechtswirksam werden. Möchte der Käufer seinen Auftrag stornieren, so kann er die Bestellung widerrufen.
Was ist ein Antrag und Annahme?
Allgemeines. Das gesamte Vertragsrecht geht davon aus, dass ein Vertrag (wie etwa der Kaufvertrag des Alltags) durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Diese Willenserklärungen heißen Angebot (rechtlich als „Antrag“ bezeichnet) und Annahme.
Was ist der Unterschied zwischen Antrag und Annahme?
1. Annahme eines Vertragsangebots: Erklärung, mit der eine Person ihr Einverständnis mit einem Angebot (im Gesetz: „Antrag“) ausdrückt. Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Angebot und Annahme (§§ 145, 146 BGB). Die Annahme darf nicht an Bedingungen geknüpft werden.
Ist eine Anpreisung rechtlich bindend?
Anpreisungen sind rechtlich immer unverbindlich. Beispiel: Eine Jacke in einem Kaufhaus ist mit 99,- Euro ausgezeichnet, dies ist die Anpreisung.
In welchem Fall benötigen Sie eine Auftragsbestätigung vom Lieferer damit ein Kaufvertrag zustande kommt?
Eine Auftragsbestätigung ist zum Zustandekommen eines Kaufvertrages auch immer dann erforderlich, wenn der Käufer (der Büromöbelhersteller) bestellt ohne vorher ein Angebot vom Lieferer “ABC“ erhalten zu haben.