Was ist rechtmäßige Werbung?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf Briefwerbung nur mit vorheriger Einwilligung des Betroffenen erfolgen (§ 28 abs. Keiner Einwilligung zur Briefwerbung bedarf es, wenn rechtmäßig erhobene sog. Listendaten zur Briefwerbung verwendet werden und kein schutzwürdiges Interesse des Adressaten dagegen spricht.
Wann ist Werbung zulässig?
Telefonwerbung. Telefonwerbung ist nur zulässig, wenn der Angerufene zuvor sein ausdrückliches Einverständnis erklärt hat, zu Werbezwecken angerufen zu werden. Bei Gewerbetreibenden oder Freiberuflern gilt allerdings dann eine Ausnahme, wenn bei ihnen aus konkreten Umständen ein Einverständnis vermutet werden kann.
Welche Werbeformen erfordern eine explizite Einwilligung des Kunden?
Wollen Sie sich mit der Einwilligung verschiedene Werbeformen ermöglichen (E-Mail, Fax, Telefon, etc.) sind mehrere Erklärungen notwendig: Eine Erklärung, dass die Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen durch (Unternehmen) und zu ….
Wann darf man Kunden anschreiben?
Egal ob Anruf, E-Mail oder Fax – jede Form von Direktmarketing jenseits der „klassischen Briefpost“ ist nur dann erlaubt, wenn der Kunde seine Einwilligung erteilt hat. Das bedeutet, dass der Empfänger entweder seine schriftliche Zustimmung gegeben oder online pro-aktiv ein entsprechendes Kästchen angeklickt hat.
Wann ist Werbung per Email erlaubt?
Wenn die Vertragsabwicklung oder ein berechtigtes Interesse die Verwendung der Adressdaten rechtfertigen und eine vorherige, ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt, ist Werbung mittels E-Mails zulässig.
Was ist eine werbliche Ansprache?
Das Verarbeiten personenbezogener Daten zum Zwecke der werblichen Ansprache ist nur zulässig, wenn die Rechtsgrundlagen dafür gegeben sind. Gemäß DS-GVO gibt es nur zwei Rechtsgrundlagen, die eine werbliche Ansprache legitimieren können: die Einwilligung oder ein überwiegendes Interesse.
Was sind werbliche Zwecke?
Auch die mit dem (ausdrücklichen) Wunsch nach zukünftigen geschäftlichen Kontakten oder nach Zusendung weiterer Informationen verbundene Bekanntgabe eigener Kontaktdaten wird als Einverständnis für eine werbliche Ansprache angesehen (z.B. Übergabe von Visitenkarten zur Kontaktaufnahme).