Ist die Unfallversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Ist die Unfallversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Jede in der Schweiz beschäftigte Person ist obligatorisch nach UVG gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Sofern sie für mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, ist sie auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.

Wer zahlt die Unfallversicherung in der Schweiz?

Die Arbeitgeber tragen die Prämien für die Versicherung der Berufsunfälle und -krankheiten. Die Prämien für die Versicherung der Nichtberufsunfälle werden dagegen in der Regel vom Lohn abgezogen, sofern sie der Arbeitgeber nicht freiwillig ganz oder teilweise übernimmt.

Was deckt die obligatorische Unfallversicherung?

Versicherte haben Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallver- sicherung bei • Berufsunfällen, • Nichtberufsunfällen, • Berufskrankheiten.

Wie funktioniert die Unfallversicherung in der Schweiz?

Versicherte Personen Alle erwerbstätigen Personen in der Schweiz sind gegen die Folgen von Berufsunfall und Berufskrankheit versichert. Bei Personen, welche nicht über die Unfallversicherung gegen die Folgen von Unfällen versichert sind, trägt die Krankenkasse die Kosten der Heilbehandlung nach Unfällen.

Was ist besonders an der Unfallversicherung?

Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die Zahlung eines einmaligen Geldbetrages, der Invaliditätsleistung. Voraussetzung ist eine „dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit“.

Was bezahlt die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung (UV) deckt Schäden, die entstehen, wenn die Versicherten verunfallen oder beruflich erkranken. Ihre Leistungen beinhalten medizinische Behandlung und finanzielle Unterstützung. Die Prämien für die Versicherung der Berufsunfälle und -krankheiten tragen die Arbeitgebenden.

Was wird alles von der Unfallversicherung bezahlt?

Sie leistet bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Folge eines Unfalls eine Kapitalleistung. Die Unfallversicherung bietet aber noch mehr! Zum Beispiel zahlt sie auch Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld, damit der Verdienstausfall kompensiert oder die Krankenhauskosten abgedeckt werden können.

Welche Leistungen werden durch das UVG übernommen?

Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG versichert folgende Leistungen:

  • Pflegeleistungen und Kostenvergütungen.
  • Taggeld.
  • Invalidenrente.
  • Integritätsentschädigung.
  • Todesfall.

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