Was ist Beihilfe zur Steuerhinterziehung?

Was ist Beihilfe zur Steuerhinterziehung?

Als Beihilfe zur Steuerhinterziehung gilt jede Hilfeleistung, die dem Täter für den Taterfolg zuträglich ist. Bezogen auf die Steuerhinterziehung ist laut Abgabenordnung auch denjenige der Täter, der an der Tat „nur” teilnimmt.

Wann verjährt Beihilfe zur Steuerhinterziehung?

Grundsätzlich verjährt die Steuerhinterziehung nach § 370 AO fünf Jahre nach Vollendung der Tat. Die Verjährung der Anstiftung nach § 26 StGB oder der Beihilfe nach § 27 StGB richtet sich nach der Verjährung der Haupttat – kann also mitunter ebenfalls 10 Jahre betragen.

Wer haftet bei Steuerhinterziehung?

Nach § 71 AO haftet, wer Täter oder Teilnehmer, Anstifter, Gehilfe einer Steuerhinterziehung i.S.d. § 370 AO ist. Die Haftung umfasst die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie die Hinterziehungszinsen.

Was bedeutet steuerverkürzung?

Steuerverkürzung begeht, wer als Steuerpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen leichtfertig (grobfahrlässig) handelt. Steuerverkürzung bewirkt, dass Steuereinnahmen verkürzt oder Steuervorteile zu Unrecht gewährt oder belassen werden.

Wann ist eine Steuerhinterziehung beendet?

Die Strafverfolgungsverjährung beträgt bei der einfachen Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO) fünf Jahre. Sie betrifft lediglich das Steuerstrafverfahren bzw. das dahinterstehende Strafinteresse des Staates.

Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung?

Eine Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr ist der Regelfall. Aber auch Verfahrensläufe von mehreren Jahren sind möglich. Wenn Sie die Mitteilung erhalten, dass gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eröffnet wurde, sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Wann ist eine Steuerhinterziehung vollendet?

Vollendet ist die Steuerhinterziehung in der Regel mit dem Eintritt der Steuerverkürzung oder des Steuervorteils. Bei der Veranlagungssteuer ist dies der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Steuerbescheids. Auch ein vorläufig ergangener Steuerbescheid führt bereits zur Vollendung der Steuerhinterziehung.

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