Wie kann eine Quarantäne angeordnet werden?
Die Quarantäne kann sowohl behördlich angeordnet sein als auch freiwillig erfolgen. Die Anordnung einer Quarantäne ist in Deutschland im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt und wird durch die zuständige Behörde, in der Regel das örtliche Gesundheitsamt, vorgenommen.
Wie lange dauert eine häusliche Quarantäne?
Eine angeordnete Quarantäne endet nicht automatisch, sondern wird durch die zuständige Behörde auch wieder aufgehoben. Während der häuslichen Quarantäne müssen Sie den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge leisten. Die Dauer der Quarantäne für enge Kontaktpersonen einer mit dem Coronavirus infizierten Person beträgt 14 Tage.
Wie erfolgt die Anordnung einer Quarantäne?
Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung einer Quarantäne erfolgen im individuellen Fall durch das Gesundheitsamt. Häusliche Quarantäne wird in der Regel für enge Kontaktpersonen angeordnet, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.
Was ist eine obligatorische Quarantäne?
«Obligatorische Quarantäne», steht oberhalb einer Weltkarte und der Länderliste mit den Risikogebieten. «Sie sind dazu verpflichtet, sich zehn Tage in Quarantäne zu begeben», heisst es in der Anweisung darunter. «Melden Sie Ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde.»
Ja, eine Quarantäne kann auch gegen den eigenen Willen angeordnet werden. Dies ist durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Demnach können zur Abwendung der Ausbreitung bestimmter Infektionskrankheiten Grundrechte und damit auch das Recht der Freiheit der Person eingeschränkt werden.
Wie lange dauert die Quarantäne?
Die Zeitdauer der Quarantäne richtet sich nach der Inkubationszeit der vermuteten Krankheit. Die Quarantäne ist eine sehr aufwendige, aber auch sehr wirksame seuchenhygienische Maßnahme, die insbesondere bei hochansteckenden Krankheiten mit hoher Sterblichkeit angewendet wird.
Welche Regelungen gelten für Quarantäne?
Sollten Sie den Anweisungen der Behörde zuwiderhandeln, die Quarantäne auf eigene Faust verlassen und jemanden anstecken, greifen die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes ( IfSG ). Bei Verstoß gegen eine Quarantäneauflage oder ein Berufsausübungsverbot droht gem. § 75 IfSG eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.