FAQ

Ist es erlaubt auf dem Balkon zu Grillen?

Ist es erlaubt auf dem Balkon zu Grillen?

Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) ist das Grillen auf dem Balkon von Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt. Die gleiche Regelung gilt für die Terrasse oder den Garten. Dies ist allerdings kein Freifahrtschein für rücksichtsloses Gequalme mit dem Holzkohlegrill.

Welchen Grill Darf man auf dem Balkon benutzen?

Welchen Grill darf ich auf dem Balkon benutzen? Sofern im Mietvertrag zum Beispiel ein Holzkohlegrill nicht untersagt wird, ist grundsätzlich jeder Grill erlaubt. Allerdings ist ein Elektrogrill für den Gebrauch auf dem Balkon meist sicherer und die Rauchentwicklung geringer.

Ist tägliches Grillen erlaubt?

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass das Grillen erlaubt ist, wenn man sich an gewisse Regeln hält. Generell gilt der Grundsatz: „Man darf so oft grillen, so lange der Nachbar dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird“.

Welcher Grill ist erlaubt?

Dazu ein Sprecher des Kölner Ordnungsamtes gegenüber koeln.de: „Grundsätzlich ist Grillen überall erlaubt. Ausgenommen sind schützenswerte Naturflächen wie etwa der Rheinpark, der Stadtgarten, der Botanische Garten oder der Wald, wo das Grillen grundsätzlich verboten ist.“

Wie oft darf auf Balkon gegrillt werden?

Aus dem Gebot der Rücksichtnahme ergibt sich, dass während der Grillsaison im Normalfall zweimal im Monat auf dem Balkon gegrillt werden darf. Vor Gericht haben jedoch immer die Richter das letzte Wort, wenn Einzelfälle verhandelt werden.

Wie oft darf man als Mieter auf dem Balkon Grillen?

In der Regel dürfen Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus einmal monatlich von April bis September grillen, sei es, im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon, vorausgesetzt, die Mitmieter des Hauses sind 48 Stunden im Voraus darüber informiert worden.

Wie oft darf man grillen auf dem Balkon?

6 C 545/96) hat beispielsweise entschieden, dass man von April bis September einmal im Monat auf dem Balkon grillen darf. Allerdings muss man Mitbewohner zwei Tage vorher darüber informieren. Das Landgericht Stuttgart (Az. 10 T 359/96) urteilte, dass dreimal im Jahr auf der Terrasse gegrillt werden darf.

Ist Grillen im Mehrfamilienhaus erlaubt?

Was Mieter beachten sollten In der Regel dürfen Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus einmal monatlich von April bis September grillen, sei es, im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon, vorausgesetzt, die Mitmieter des Hauses sind 48 Stunden im Voraus darüber informiert worden.

Wie oft darf ich draussen Grillen?

Grillen im Garten und auf der Terrasse Zweimal im Monat darf man laut eines Urteils des Landgerichts Aachen in dem am weitesten von allen Nachbarn entfernten Teil des Gartens grillen. An drei Abenden oder sechs Stunden pro Jahr darf laut einem Beschluss des Landgerichts Stuttgart auf der Terrasse gegrillt werden.

Wo darf man alles Grillen?

Grillen auf privaten Flächen, beispielsweise im Garten, auf der Terrasse oder am Balkon, ist grundsätzlich erlaubt. Sie müssen aber darauf achten, Ihre Nachbarinnen und Nachbarn nicht durch Rauch, Lärm und Gerüche massiv zu belästigen.

Wie oft darf im Mehrfamilienhaus gegrillt werden?

Ist Grillen auf seinem Balkon verboten?

Dennoch spricht nichts dagegen, auf seinem Balkon zu grillen. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen. Beispiels­weise kann im Mietvertrag oder der Hausordnung explizit geschrieben stehen, dass Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse verboten ist (Urteil des Landge­richt Essen vom 7.

Ist gegrillt auf dem Balkon erlaubt?

Gegrillt wird dabei nicht nur im Garten, sondern auch auf dem Balkon. Gerade dann, wenn das Wetter wechselhaft ist, sitzt man dort im Trockenen und kann die gegrillten Steaks in gemütlicher Runde genießen. Doch was, wenn das dem Nachbar „stinkt“? Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt? Und gibt es vielleicht ein Grillrecht in Deutschland?

Wie ist die Rechtslage für Grillen auf dem Balkon?

Darüber hinaus gibt es eigene landesrechtliche Regelungen. Es ist also nicht ganz einfach, allgemeingültige Rechte heranzuziehen, wenn es um das Thema Grillen geht. Eines aber ist gewiss: Es gibt kein Grundrecht auf Grillen. Das Grillen auf dem Balkon ist kein Grundrecht und nicht immer erlaubt. Wie ist die Rechtslage für das Balkongrillen?

Wann darfst du Grillen mit Gasgrill auf dem Balkon Grillen?

Wichtig ist immer, damit das Grillen mit Gasgrill auf dem Balkon nicht verboten wird, dass Du Dich auch an Ruhezeiten hältst. Du darfst nicht rund um die Uhr grillen! Die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr ist gültig für alle Bundesländer. Achte auf Zimmerlautstärke während dieser Zeit.

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