Welche Adresse muss ich in der Steuererklärung angeben?
Auf die Erklärung vorne gehört die aktuelle Anschrift. Daraus ergibt sich nämlich auch die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes. Die Daten zur Entfernungspauschale kann man davon unabhängig angeben.
Welches Finanzamt ist für mich zuständig Wohnort oder Arbeitsort?
Grundsätzlich ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie im Zeitpunkt der Abgabe der Einkommensteuererklärung wohnen: das so genannten Wohnsitzfinanzamt. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie – oder bei Verheirateten Ihre Familie – sich überwiegend aufhalten.
Was meldet das Einwohnermeldeamt dem Finanzamt?
Ob Sie den Umzug beim Finanzamt melden müssen, hängt davon ab, ob sich mit dem Wohnsitzwechsel das zuständige Finanzamt ändert: Bleibt die Behörde dieselbe, müssen Sie Ihre neue Adresse nicht extra angeben. Ihre Adressänderung wird beim Finanzamt automatisch registriert, wenn Sie Ihre nächste Steuererklärung abgeben.
Welche Adresse gebe ich bei der Steuererklärung nach Umzug?
Die Antwort ist simpel. Für Ihre Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie wohnen. Dabei kommt es nur auf den Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung an. Unerheblich ist, wo Sie in dem Zeitraum gewohnt haben, für den die Steuererklärung gilt.
Wie teile ich dem Finanzamt meine neue Adresse mit?
Um bei der Finanzverwaltung Ihre aktuelle Adresse bekannt zu geben, genügt es – wie gesetzlich vorgeschrieben – Ihre Adresse beim Zentralen Melderegister zu melden. Die Daten werden von dort der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt und in FinanzOnline aktualisiert.
Was ist ein wohnsitzfinanzamt?
Wohnsitzfinanzamt ist jenes Finanzamt, in dessen Bereich die Abgabepflichtige/der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder bei fehlendem Wohnsitz ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Wie erreiche ich das Finanzamt?
Kontaktmöglichkeiten
- Bürgerservice des Finanzministeriums. Telefon: 050 233 765. Werktags von Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr.
- Steuerombudsmann Mag. Alfred Faller. E-Mail: steuerombudsdienst@bmf.gv.at.
- Kundenservice der Finanzämter.
- Zentrale Auskunftsstelle Zoll. Telefon: +43 (0) 50 233 740.
Welches Finanzamt ist zuständig Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz?
Entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung, d.h. wenn Sie während des Jahres umziehen, ist das Finanzamt des neuen Wohnsitzes zuständig.
Wohin Steuererklärung schicken nach Umzug?
Für Ihre Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie wohnen. Dabei kommt es nur auf den Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung an. Unerheblich ist, wo Sie in dem Zeitraum gewohnt haben, für den die Steuererklärung gilt.
Wird das Finanzamt über Umzug informiert?
In der Regel besteht keine Verpflichtung, das Finanzamt über eine Adressänderung zu unterrichten. Wird für Sie aus Anlass eines Wohnungswechsels jedoch ein anderes Finanzamt zuständig, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Finanzamt abgeben.
Wann werden Daten ans Finanzamt übermittelt?
Seit dem Jahr 2005 muss bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck auf elektronischem Wege übermittelt werden. Das Finanzamt kann auf die elektronische Übermittlung verzichten, um unbillige Härten zu vermeiden.
Wie senden sie ihre Steuererklärung an das Finanzamt?
Danach schicken Sie die Steuererklärung per Post an Ihr zuständiges Finanzamt oder geben den Umschlag persönlich vor Ort ab. Doch Achtung: Manche Personen dürfen Ihre Steuererklärung nur noch elektronisch an das Finanzamt senden.
Ist die Steuererklärung bei ihrem neuen Finanzamt zuständig?
Reichen Sie die Steuererklärung trotz Umzug bei Ihrem bisherigen Finanzamt ein, wird es das neu für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt informieren. Das neue Finanzamt ist dann für alle Belange im Zusammenhang mit der Steuererklärung zuständig.
Ist die Steuererklärung rechtswirksam?
Damit Ihre Steuererklärung rechtswirksam ist, müssen Sie im Fall der Papier-Abgabe eine Unterschrift leisten, d. h. auch bei der Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung muss die komprimierte Steuererklärung zum Abschluss ausgedruckt, auf der ersten Seite unterschrieben und dann an das Finanzamt gesendet werden.
Wie können sie ihre Steuererklärung per Einschreiben schicken?
Steuererklärung per Einschreiben Einwurf zum Finanzamt schicken. Wichtige Belege für Ihre Steuererklärung (zum Beispiel die Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen oder Zuwendungsnachweise wie z.B. Spendenbescheinigungen) müssen Sie jedoch auch dabei weiterhin per Post zum Finanzamt schicken.