Kann man als Privatperson eine Marke anmelden?

Kann man als Privatperson eine Marke anmelden?

Ist die Marke erfolgreich eingetragen, haben Sie das Recht anderen die Verwendung Ihrer Marke zu verbieten. Marken können grundsätzlich von jedem Unternehmen und von jeder Privatperson angemeldet werden, für beliebige Waren und Dienstleistungen. Ein Geschäftsbetrieb ist nicht erforderlich.

Wie melde ich eine Marke an DPMA?

  1. online über unsere Homepage www.dpma.de (ohne Signaturkarte) oder.
  2. als registrierter Benutzer über den Dienst DPMAdirekt (mit Signaturkarte)
  3. Deutsches Patent- und Markenamt, 80297 München (= zentrale Postanschrift)

Wie lange dauert es eine Marke anmelden?

Da die Frist immerhin drei Monate beträgt, müssen Sie bei einer Unionsmarke mit einer längeren Bearbeitung rechnen. In der Regel werden von der Anmeldung bis zur Eintragung der Marke ca. 8 Monate vergehen. Auch wenn der Markenschutz von der Eintragung abhängig ist, kommt dem Anmeldezeitpunkt eine Bedeutung zu.

Wie kann ich mir eine Marke schützen lassen?

Um Ihren Firmennamen oder Ihr Firmenlogo in Deutschland als Marke anzumelden, stellen Sie beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) einen Antrag auf Markenanmeldung. Die Anmeldung ist sowohl per Post als auch persönlich, per Fax oder online möglich.

Wann beginnt Markenschutz?

Grundsätzlich entsteht der Markenschutz mit dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags zur Anmeldung der Marke beim zuständigen Markenamt. Eine Markenanmeldung sollte daher nach dem Prioritätsprinzip grundsätzlich so schnell wie möglich erfolgen, da der Markenschutz mit dem Tag der Anmeldung beginnt.

Kann ich eine Marke anmelden die es schon gibt?

In Deutschland werden Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet, das das Markenregister führt. Das DPMA prüft nicht, ob es die Marke so oder ähnlich schon gibt. Das Eintragungsverfahren dauert 3 bis 8 Monate.

Wie lange dauert es eine Marke zu schützen?

Markenschutz entsteht mit Eintragung der Marke in das Register. Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und beträgt zunächst zehn Jahre. Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr kann sie um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.

Was ist die Grundlage für das Registrieren von Marken?

Grundlage für das Registrieren von Marken ist in Deutschland das Markengesetz (MarkenG). Für die EU gilt die Verordnung (EG) Nr. 207/2009. Entsprechende Verordnungen bestehen für die USA und Russland. Sie können eine Marke nur für Deutschland, für verschiedene Länder oder für mehrere Länder eintragen lassen.

Was ist die kostenpflichtige Registrierung von Marken?

Die kostenpflichtige Anmeldung ist immer möglich. Aber Sie haben damit kein Recht auf Registrierung. Daher sollten Sie im Vorfeld prüfen, ob Ihr Zeichen eine Chance hat, eine Marke zu werden. Grundlage für das Registrieren von Marken ist in Deutschland das Markengesetz (MarkenG). Für die EU gilt die Verordnung (EG) Nr. 207/2009.

Was sind die Kosten für eine Markenanmeldung?

Die Kosten für eine Markenanmeldung belaufen sich auf mindestens 300€. Für die reine Eintragung einer Marke (in bis zu drei Klassen) kostet Sie 300€. Sollten Sie Ihre Anmeldung elektronisch vornehmen, sparen Sie 10€ und bezahlen nur 290€. Soll Ihre Marke in mehr als drei Klassen eingetragen werden, kommen pauschal 100€ pro Klasse hinzu.

Wann ist eine Markenregistrierung nicht möglich?

Wenn ein Zeichen die Voraussetzungen für das Marke registrieren nicht erfüllt, so kann auch keine Markenanmeldung stattfinden. Doch wann ist eine Markenregistrierung nicht möglich? Nicht möglich ist das Marke anmelden, wenn ein Zeichen… nicht von anderen unterscheidbar ist. nicht grafisch dargestellt werden kann.

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