Wie viele Fragen bei der Waffensachkunde?

Wie viele Fragen bei der Waffensachkunde?

Vom Waffengesetz vorgeschrieben sind 24 Stunden a. 45 Minuten Seminarzeit, plus 2 Stunden schriftliche Prüfung, plus praktische Prüfung. Aus dem folgendem Fragenkatalog des BVA von 1.000 Fragen werden rund 80 Fragen für die Prüfung herausgezogen. Davon müssen 80 Prozent richtig beantwortet werden.

Wann ist die Waffensachkundeprüfung bestanden?

Die Sachkundeprüfung ist nur bestanden, wenn der Prüfling den theoretischen Teil und den praktischen Teil bestanden hat. Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie wiederholen. Die Wiederholung ist nach frühestens 4 Wochen möglich. Waffensachkunde erfolgt durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Wie viel kostet die Waffensachkunde?

Für Selbstzahler kostet der Lehrgang 350,00 € inkl. Prüfungsgebühren und Lehrmaterial.

Wie funktioniert die automatische Schusswaffe?

Die Funktion der automatischen Schusswaffe kann grundsätzlich durch die Eigenenergie, erzeugt aus dem Abschuss der Munition, oder durch dem System von außen zugeführte Fremdenergie erfolgen. Beim Eigenantrieb wird unterschieden zwischen Gasdruckladern und Rückstoßladern bzw. kombinierten von Gasdruck- und Rückstoßladern.

Was kann aus dem Wortlaut der Waffe herausgelesen werden?

Zunächst einmal kann aus dem Wortlaut herausgelesen werden, dass der Oberbegriff der Vorschrift das gefährliche Werkzeug ist. Die Waffe stellt also nur ein Beispiel für ein gefährliches Werkzeug dar. Eine Waffe im Sinne von § 224 StGB ist jede Waffe im technischen Sinne.

Was ist der Unterschied zwischen Waffe und gefährlichem Werkzeug?

Auch in § 244 StGB ist die Rede von Waffe und gefährlichem Werkzeug. Der Unterschied zwischen beiden Vorschriften ist der, dass § 224 StGB die Anwendung der Waffe oder des gefährlichen Werkzeug voraussetzt, § 244 StGB sogar schon das bloße Beisichführen genügen lässt.

Was ist eine Waffe im technischen Sinne?

Die Waffe stellt also nur ein Beispiel für ein gefährliches Werkzeug dar. Eine Waffe im Sinne von § 224 StGB ist jede Waffe im technischen Sinne. Die Definition fällt hier oftmals deutlich leichter als beim gefährlichen Werkzeug. Ein Dolch beispielsweise ist eine Waffe, weil er für nichts anderes gedacht ist, als Verletzungen herbeizuführen.

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