FAQ

Welche Waffen durfen Aussenstehende aufbewahrt werden?

Welche Waffen dürfen Außenstehende aufbewahrt werden?

An Außenstehende darf keine Information über den Aufbewahrungsort der Waffen gegeben werden. Die Pflicht zu sicheren Aufbewahrung betrifft alle Arten von Waffen, auch Schreckschuss- und Luftdruckwaffen. Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen in klassifizierten Waffenschränken aufbewahrt werden.

Was sind Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur waffenaufbewahrung?

Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Waffenaufbewahrung werden in der Regel als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet. Verstößt ein Waffenbesitzer jedoch vorsätzlich gegen die Regelungen und verursacht dadurch eine Gefährdung, begeht er eine Straftat.

Wie ist die Aufbewahrung des Waffengesetzes geregelt?

Das Waffengesetz hat zur Aufbewahrung klare Regelungen. Im WaffG beschreibt § 36, wie Waffen korrekt aufzubewahren sind. Waffenbesitzer müssen in der Regel nachweisen können, dass sie ihre Waffen ordnungsgemäß aufbewahren und gewährleisten, dass keine Unbefugten an diese gelangen. Die korrekte Waffenaufbewahrung ist nicht nur Thema in der

Was ist der Nachweis der sicheren waffenaufbewahrung?

Nachweis der sicheren Waffenaufbewahrung. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Waffenaufbewahrung werden in der Regel als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet. Verstößt ein Waffenbesitzer jedoch vorsätzlich gegen die Regelungen und verursacht dadurch eine Gefährdung, begeht er eine Straftat.

Was gilt für eine sichere Aufbewahrung?

Grundsätzliches. Grundsätzlich gilt, dass Waffen vor dem Zugriff unbefugter Personen zu sichern sind. Unbefugte Personen sind auch der eigene Partner oder andere in der gemeinsamen Wohnung lebende Familienangehörige. An Außenstehende darf keine Information über den Aufbewahrungsort der Waffen gegeben werden. Die Pflicht zu sicheren Aufbewahrung…

Ist es möglich, neue Behältnisse aufzubewahren?

Nach den neuen Regelungen in § 36 WaffG zur Aufbewahrung wird es zukünftig nicht mehr ausreichen, Waffen in Behältnissen der Sicherheitsstufe A und B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) aufzubewahren. Dennoch wird es für die meisten Waffenbesitzer nicht erforderlich sein, neue Behältnisse anzuschaffen.

Wie kann ich Schusswaffen aufbewahren?

Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen in klassifizierten Waffenschränken aufbewahrt werden. Nach den neuen Regelungen in § 36 WaffG zur Aufbewahrung wird es zukünftig nicht mehr ausreichen, Waffen in Behältnissen der Sicherheitsstufe A und B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) aufzubewahren.

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