Was kann man tun bei unerlaubter Veröffentlichung von Fotos?
Anspruch auf Löschung oder Herausgabe der Fotos: Wurde ein Foto unerlaubt veröffentlicht, so hat der Betroffene einen Anspruch auf Löschung (siehe § 37 KUG) oder Herausgabe (siehe § 38 KUG) des Bildes. Bei der Herausgabe hat der Betroffene aber eine angemessene Vergütung zu entrichten.
Was tun wenn jemand Fotos von mir macht?
Unerlaubt Fotos machen: Als Strafe drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug. Das im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 201a aufgeführte Vergehen mit der offiziellen Bezeichnung „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ dient dem Schutz der Privatsphäre.
Wann darf ich ein Bild veröffentlichen wann nicht?
Gemäß § 22 Satz 1 des Kunstuhrhebergesetzes (KunstUrhG) dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Im Zweifel gilt die Einwilligung als erteilt, wenn der Abgebildete für die Fotoaufnahme eine Entlohnung erhalten hat.
Welche Strafe bei Veröffentlichung von Fotos?
Gemäß § 33 KUG kann auf Antrag des Betroffenen das widerrechtliche Veröffentlichen der Aufnahmen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Wann darf ich fotografiert werden?
Wann darf man Personen fotografieren? Personen dürfen grundsätzlich dann fotografiert werden, wenn die Fotos für den persönlichen Gebrauch gedacht sind. Ein bekanntes Beispiel sind Urlaubsbilder. Beim Fotografieren von Sehenswürdigkeiten ist es oftmals unwahrscheinlich, dass man wirklich nur das Zielobjekt erwischt.
Ist ein Foto ohne Erlaubnis des Fotografen veröffentlicht?
Wird ein Foto ohne Erlaubnis des Fotografen veröffentlicht, dann ist sein Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) verletzt und er hat Ansprüche gegen den Verbreiter. Dies sind natürlich nur die absoluten Grundsätze.
Ist ein Foto ohne Erlaubnis geschützt?
Wird ein Foto ohne Erlaubnis veröffentlicht, dann ist bei den verletzten Rechten zu trennen zwischen den Rechten des Fotografen und den Rechten der abgebildeten Person. Der Fotograf wird durch das Urheberrecht geschützt.
Kann man die Fotos auf seiner eigenen Website veröffentlichen?
Wenn jemand die Fotos auf seiner eigenen Website veröffentlicht hat, kann man ihn meist über sein Impressum ermitteln. Wenn die Fotos jedoch in einem Forum oder Social Netzwerk veröffentlicht worden sind, wird es schwieriger. Der Betreiber darf nämlich die Daten seiner Nutzer nicht ohne weiteres herausgeben.
Warum dürfen Fotos und Videos nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden?
Daraus folgt, dass Fotos und Videos mit intimen oder auch privaten Momenten oder Situationen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden dürfen, wenn sie zu einer rechtswidrigen Veröffentlichung und damit zu einem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild benutzt werden sollen ( siehe BGH, Urteil vom 10.05.1957 – I ZR 234/55 ).