Welche Lieder darf man in Videos verwenden?

Welche Lieder darf man in Videos verwenden?

Grundsätzlich ist es erlaubt, urheberrechtlich geschützte Musik privat zu verwenden. Sobald Du aber ein Video im grösseren Kreis zeigst oder online veröffentlichst, zum Beispiel auf YouTube, gilt das nicht mehr als „privat“. Ob Du damit Geld verdienst oder nicht, spielt keine Rolle.

Was muss man rechtlich im Internet beachten wenn man Musik nutzen will?

Das Urheberrecht enthält Regelungen, die Komponisten und ihre Werke schützen.

  • Wer ein fremdes Musikstück nutzen möchte, muss die Rechte dafür erwerben.
  • Öffentliche Musikveranstaltungen müssen bei der GEMA angemeldet werden.
  • Auch Coverversionen dürfen nicht einfach ohne Erlaubnis des Urhebers veröffentlicht werden.
  • Ist die Verwendung urheberrechtlich geschützter Musik überhaupt möglich?

    Während bis vor einiger Zeit die Verwendung urheberrechtlich Geschützter Musik kaum jemandem auffiel, haben die grossen Video-Plattformen YouTube, Vimeo und Facebook diesbezüglich aufgerüstet: Wer ein Video mit geschützter Musik hochladen möchte, wird „abgefangen“, die Videos kommen gar nicht erst ins Netz.

    Was ist das Urheberrecht für ein Musikstück?

    Wird ein Musikstück erschaffen, gilt dafür automatisch das Urheberrecht. Jeder, der das Werk für ein Video verwenden und veröffentlichen will, braucht dafür eine Genehmigung. 2. Einige Rechte vorbehalten Bei Werken mit Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen/sog. CC-Musik) bestimmen Künstler, dass jeder das Musikstück verwenden darf.

    Welche Möglichkeiten gibt es für die Musik auf YouTube?

    Um Musik für deine Videos auf YouTube zu verwenden, gibt es folgende Möglichkeiten. Entweder Du erwirbst für die Musik in Deinen Videos im Voraus die Rechte. Dazu musst du beim Urheber/Musikverlag, bei der Plattenfirma und bei der SUISA einen Antrag für die Verwendung stellen.

    Was ist urheberrechtlich geschützt in der Schweiz?

    Die Rechtslage bezüglich urheberrechtlich geschützter Werke ist in der Schweiz klar. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum fasst die Lage deutlich zusammen: Geschützt sind literarische und künstlerische Werke wie Romane, Musik, Bilder, Grafiken, Fotografien, Skulpturen, Filme und Pantomimen.

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