Ist Embedding erlaubt?
Der EuGH hat mit Beschluss vom 21.10
Was heisst verlinkt sein?
Verlinkung (von englisch to link „verbinden, verknüpfen“) steht für: Hyperlink, Verknüpfung von Webdateien. Verknüpfung (Computer), englisch link oder shortcut, Verknüpfungen auf Objekte, Ressourcen oder Orte.
Wo ist die Linkhaftung geregelt?
§ 17 ECG sieht in Österreich einen Haftungsausschluss bei Links vor.
Welche Inhalte dürfen nicht übers Web verbreitet werden?
Ob Musikdateien, Bilder, Karten oder Texte – Inhalte im Internet sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt. Wer Inhalte unbedacht weiterverbreitet, dem drohen Abmahnverfahren, sofern diese Nutzung nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Bilder, Videos und Musik sind im Internet leicht verfügbar.
Welche Möglichkeiten bestehen die gewünschten Bilder auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen ohne dabei das Urheberrecht zu verletzen?
Es ist erlaubt, Inhalte zu verwenden, die vom Urheber ausdrücklich zur Verwendung freigegeben sind. Das sind vor allem Inhalte unter „freien Lizenzen“….Freie Lizenzen
- Namensnennung:
- Namensnennung-KeineBearbeitung:
- Namensnennung-NichtKommerziell:
- Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung:
Ist eine andere Internetseite auf der eigenen Seite verlinkt?
Eine andere Internetseite auf der eigenen Seite zu verlinken ist das Prinzip der Netzwerkbildung und Suchmaschinenoptimierung im Internet. Um Links auf der eigenen Website einfügen zu können benötigen Sie jedoch grundlegende HTML-Kenntnisse oder ein CMS. Mit Links verbinden Sie unterschiedliche Websites.
Ist das Verlinken von eigenen Websites zulässig?
Das Verlinken von der eigenen zu fremden Websites ist gängige Praxis. Dabei fragen sich viele Websitebetreiber, ob solche Verlinkungen zulässig sind. Grundsätzlich sind erkennbare Verlinkungen zulässig. Nicht deutlich sichtbare Verlinkungen können allerdings unzulässig sein.
Ist die Verlinkung zu einer fremden Seite frei zugänglich?
Soweit die Inhalte, auf die Sie verlinken wollen frei zugänglich sind, können Sie dies jederzeit tun. Der BGH hat in der so genannten Paperboy-Entscheidung geurteilt, dass die Verlinkung zu einer fremden Seite grundsätzlich keine urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich relevante Handlung darstellt.
Was ist für einen Link zu einer anderen Internetseite nötig?
Der für einen Link zu einer anderen Internetseite nötige Befehl in HTML lautet . Dieser Befehl stellt die Grundversion dar. Ein normaler Link, wie er auf fast allen Websites vorkommt, setzt sich aus noch einem weiteren Befehl zusammen: .