Kann ich eine Website von einem anderen Inhaber bestätigen?
Wenn Sie eine Website von einem anderen Inhaber übernehmen, nachdem Sie die Inhaberschaft bestätigt haben, können Sie die Bestätigung für vorherige Inhaber aufheben. Entfernen Sie dazu deren Bestätigungstoken. Bei Inhabern, die mit einem HTML-Tag bestätigt wurden, können Sie beispielsweise einfach das HTML-Tag von der Website entfernen.
Wie können sie die Einstellungen für alle Websites ändern?
Einstellungen für alle Websites ändern Öffnen Sie Chrome auf dem Computer. Klicken Sie rechts oben auf das Dreipunkt-Menü Einstellungen. Klicken Sie unter „Datenschutz und Sicherheit“ auf Website-Einstellungen.
Wie ändern sie die Berechtigungen auf ihrer Website?
Klicken Sie unter „Datenschutz und Sicherheit“ auf Website-Einstellungen. Wählen Sie die Berechtigung aus, die Sie ändern möchten. Wenn Sie die Berechtigungen und die Datenspeicherung auf allen von Ihnen besuchten Websites ändern möchten, können Sie auch Nach Websites sortierte Berechtigungen und gespeicherte Daten aufrufen auswählen.
Ist das möglich auf einer Website-Hosting-Plattform?
Auf einer Website-Hosting-Plattform ist das eventuell nicht möglich. Einfach, wenn die Seite bereits einen Google Analytics-Tracking-Code für ein Google Analytics-Konto enthält, auf das Sie zugreifen können. Falls die Seite keinen Tracking-Code enthält, müssen Sie einen hinzufügen.
Kann man mit einem HTML-Tag bestätigt werden?
Bei Inhabern, die mit einem HTML-Tag bestätigt wurden, können Sie beispielsweise einfach das HTML-Tag von der Website entfernen. Weitere Informationen finden Sie unter Inhaber hinzufügen oder entfernen. Die Search Console unterstützt verschiedene Bestätigungsmethoden.
Kann der Upload von HTML-Dateien verwendet werden?
Der Upload von HTML-Dateien kann für URL-Präfix-Properties verwendet werden, aber nicht für Domain-Properties. Wenn Sie eine Website-Hosting-Plattform verwenden, suchen Sie auf den Hilfeseiten des Dienstes nach einer speziellen Anleitung zum Bestätigen Ihrer Website in der Search Console.