Welche Eigenschaften muss ein Kältemittel haben?
Idealerweise besitzen Kältemittel in Klimaanlagen und Wärmepumpen folgende Eigenschaften:
- hohe Wärmeleitfähigkeit.
- geringes Dampfvolumen.
- niedrige Viskosität (Zähflüssigkeit)
- nicht brennbar.
- nicht giftig.
- kein Ozonabbaupotenzial und Treibhauseffekt.
Welche Anforderungen werden an Kältemittel gestellt?
Kältemittel sollten idealerweise folgende Eigenschaften besitzen:
- große spezifische Verdampfungsenthalpie.
- hohe volumetrische Kälteleistung.
- hohe Wärmeleitfähigkeit.
- Siedepunkt unterhalb der Zieltemperatur.
- hohe kritische Temperatur.
- kein Temperaturglide.
- niedrige Viskosität.
- nicht brennbar oder explosiv.
Wie hoch ist der GWP von R134a?
Mit seinem GWP-Wert von mehr als 150 obliegt R134a der F-Gase-Verordnung 517/2014. Damit ist es von dem in der F-Gase-Verordnung vorgesehenen Phase-Down-Szenario betroffen. Dieser wirkt sich jetzt schon auf den Preis des Kältemittels aus. Durch Begrenzung der Jahreskontingente steigen die Preise von R134a im Einkauf erheblich.
Was ist ein R134a Treibhauspotenzial?
R134a besitzt ein Treibhauspotenzial (Global Warming Potential, GWP) von mehr als 1 (GWP = 1430). R134a besitzt einen ODP – Wert (Ozone Depletion Potential) von 0. Es eignet sich in gewerblichen Normalkühlanlagen mit Verdrängungsverdichtern und Direktverdampfung. Es ist nach ISO/ASHRAE in die Sicherheitsklasse A1 eingestuft.
Ist R134a in der Klimaanlage eingefüllt?
Leider gibt es nach Expertenansicht dabei einen Haken: Mit der EG-Richtlinie 2006/40/EG sind die Automobilhersteller verpflichtet, anzugeben, welches Kältemittel sie in ihre Fahrzeuge einfüllen. Wird ein anderes Kältemittel als R134a in die Klimaanlage eingefüllt, erlischt die Typgenehmigung des Kraftfahrzeugs.