Was zaehlt zu Jugendkriminalitaet?

Was zählt zu Jugendkriminalität?

Jugendliche Straftäter Mit „Jugendkriminalität“ bezeichnet man alle Straftaten, die von Jugendlichen (14-17 Jahre) und Heranwachsenden (18-20 Jahre) begangen werden. Jugendliche, die sich strafbar gemacht haben, können vor Gericht gestellt werden. Diese Fälle werden nach dem Jugendstrafrecht verhandelt.

Was sind typische Straftaten von Jugendlichen?

Es gibt Straftaten, die häufig von Jugendlichen begangen werden, weshalb auch von jugendtypischen Straftaten gesprochen wird. Hierzu zählen Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Raubstraftaten und allgemein Gewaltstraftaten bzw. Gewaltkriminalität.

Warum werden bei Jugendkriminalität verschiedene Altersstufen berücksichtigt?

Es wird deshalb nach Altersstufen beim Umgang mit kriminellen Jugendlichen unterschieden, weil man davon ausgeht, dass bei den Heranwachsenden durch das zunehmende Alter auch das Bewusstsein und die Verantwortung für die Taten steigen.

Was sind Jugendspezifische Straftaten?

Als Straftaten, an denen Jugendliche überproportional beteiligt sind („jugendspezifische“ Delikte), gelten oft gruppenweise begangene Gewaltdelikte, in denen sich Aggressivität und Rebellion äußern, ferner Rauschgift- und Alkoholdelikte.

Welche Strafen für Jugendkriminalität?

Für Vergehen kann eine Jugendstrafe bei Jugendlichen (14- bis 18-Jährige) von 6 Monaten bis zu 5 Jahren verhängt werden; für Verbrechen eine Höchststrafe von 10 Jahren.

Wer fällt unter das Jugendstrafrecht?

Wer fällt unter das Jugendstrafrecht? Das Jugendstrafrecht gilt grundsätzlich für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, kann jedoch auch bei älteren Heranwachsenden zur Anwendung kommen.

Wann Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden?

Im Alter von 14 bis 17 Jahren ist man im Auge des Gesetzgebers ein Jugendlicher, für den immer Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Zwischen 18 und 21 gilt man als Heranwachsender. In dieser Altersgruppe kann entweder noch das Jugendstrafrecht oder schon das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden.

Was versteht man unter Jugendgewalt?

Von Jugendgewalt spricht man, wenn Personen zwischen 14 und unter 18 Jahre Gewalttaten begehen. Bestraft werden sie nach dem Jugendstrafrecht, das im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt ist.

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