Wer bedient eine Videoanlage?
Er kann variieren, je nachdem, wer für die Videoüberwachung verantwortlich ist: die Schule, der Schulträger oder der Eigentümer des Schulgebäudes. In jedem Falle müssen die zugriffsberechtigten Personen dem Anlass entsprechend Verantwortungsträger sein.
Sind Schulen videoüberwacht?
Die Datenschutz-Kommission hat eine endgültige Entscheidung getroffen: Die Videoüberwachung in Schulen ist verboten. Am Schulgelände ist sie aber nach wie vor erlaubt. Insgesamt 20 Direktoren hatten um Erlaubnis für Videoüberwachung angesucht.
Welche Gründe gibt es für Videokameras an Schulen?
Vandalismus, Unbefugte auf dem Schulgelände oder mögliche Amokläufer, es gibt vielerlei Gründe, die zumindest auf den ersten Blick dafürsprächen, Videokameras an Schulen einzusetzen und somit die Sicherheit für Schulpersonal und vor allem Schüler dauerhaft zu gewährleisten. Datenschutzbeauftragte sehen dies allerdings kritisch.
Wie kann man die Gefahr der Verwendung von Kameras beeinflussen?
Entkräftet werden können Contra-Argumente, die auf die Gefahr der Verwendung von Kameras während des Unterrichts oder in den Schulgebäuden abzielen, bereits vorab. Denn innerhalb des Schulgebäudes liegt die Aufsichtspflicht bei Lehrern.
Wie können Schüler und Lehrer die Kameras ausweichen?
Schüler und Lehrer können den Kameras nicht ausweichen. Eine Videoüberwachung stellt aber einen massiven Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen dar. Der Betroffene hat keine Kontrolle darüber, wem gegenüber seine personenbezogenen Daten preisgegeben werden und wie diese verwendet werden.
Warum sind Überwachungskameras an Schulen gestattet?
Ganz so einfach ist dies aber nicht. Denn solange sich Schulen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bewegen, sind Überwachungskameras an Schulen durchaus gestattet. Jede Person besitzt das Recht der informellen Selbstbestimmung sowie am eigenen Bild.