Wie wird die Datenverarbeitung durchgeführt?
Der Prozess wird in der Regel von einem Data-Scientist oder einem Team von Data-Scientists durchgeführt. Dabei kommt es auf die richtige Technik an, um das Endprodukt oder die gewünschten Daten nicht zu beeinträchtigen. Bei der Datenverarbeitung werden Rohdaten in ein besser lesbares Format (Graphen, Dokumente etc.) umgewandelt.
Was versteht man unter Datenverarbeitung in Deutschland?
Datenverarbeitung als Rechtsbegriff in Deutschland. Eine Legaldefinition enthält § 3 Absatz 4 BDSG. Danach versteht man unter einer Datenverarbeitung das „Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten“. Der gesetzliche Datenverarbeitungsbegriff umfasst also fünf Varianten.
Was versteht man unter elektronischer Datenverarbeitung?
Verarbeitung von Informationen in der Bank, vor allem durch Verwendung von EDV- Anlagen. (EDV) (engl. data processing) Unter elektronischer Datenverarbeitung versteht man die automatische elektronische Verarbeitung (Erfassung, Speicherung, Transformation, Übertragung) von Daten (Information) mit Cornputern. Der Begriff wurde ab der Mitte des 20.
Was ist die Datenverarbeitung in Mittelamerika?
Datenverarbeitung. Beispiele sind der Kerbstock, Keilschriften und Tontafeln, aber auch die Knotenschrift Quipu in Mittelamerika. Die weitere Verfeinerung führte zu Dokumenten (z. B. Formulare, Fragebögen, Lieferscheine ), die in durch Gesetze oder Arbeitsanweisungen vorgeschriebener Weise tabellarisch in Karteikästen oder Konten erfasst,…
Was sind allgemein zugängliche Daten?
Definition von allgemein zugänglichen Daten. Allgemein zugängliche Daten sind Daten aus Informationsquellen, die geeignet und dazu bestimmt sind, der Allgemeinheit (d. h. einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis) Informationen zur Verfügung zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 10. März 1993, 1 BvR 1192/92).
Was ist der Rechtsbegriff „Datenverarbeitung“?
Der Rechtsbegriff „Datenverarbeitung“ wird auch im deutschen Rechtsraum verwendet. Er findet Erwähnung u. a. im Telemediengesetz (z. B. § 13 TMG). Eine Legaldefinition enthält § 3 Absatz 4 BDSG. Danach versteht man unter einer Datenverarbeitung das „Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten“.