Was genau ist ein Befehl?
Befehl steht für: eine An- oder Einweisung, siehe Instruktion. Anweisung zur (vertragsgerechten) Arbeitserledigung, siehe Arbeitsanweisung. eine Anweisung im militärischen Bereich, siehe Militärischer Befehl.
Warum braucht man Befehle bei der Bundeswehr?
Mit Befehlen wird in jeder Armee der das Kriegsziel berücksichtigende Wille des Vorgesetzten durchgesetzt. Befehle dienen im Krieg letztlich der Erlangung des Sieges über den Feind oder beim Verteidigungskrieg der erfolgreichen Abwehr eines Angriffskriegs.
Welche Befehle muss ein Soldat ausführen?
„Der Soldat muss seinem Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. (…)“
Was ist ein Befehl bei der Bundeswehr?
ein Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter (§ 1 Abs. 3 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt; 3.
Wie muss ein Befehl ausgeführt werden?
§ 11 Gehorsam (1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen.
Welche Befehle darf ein Soldat verweigern?
Im deutschen Wehrrecht gibt es heutzutage die Möglichkeit, straffrei den Gehorsam zu verweigern, wenn ein Befehl unverbindlich ist, insbesondere wenn er nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt ist oder. wenn er die Menschenwürde verletzt oder. wenn durch das Befolgen eine Straftat begangen würde (§ 11 SG, § 22 WStG).
Warum ist Gehorsam wichtig?
Kleine Kinder müssen gehorchen, auf die Erwachsenen „hören”: nur so können sie sich seelisch und körperlich gesund entwickeln. Sie sollen mit dem Gehorchen gute Erfahrungen machen; denn ohne Gehorsam wären sie ständig gefährdet. Der lebensnotwendige Gehorsam muss eingeübt werden.
Was ist ein Befehl soldatengesetz?
§ 2 Begriffsbestimmungen ein Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter (§ 1 Abs. 3 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt; 3.