Wo Dokumente sicher aufbewahren?
Tipp: Häufig wird empfohlen, wichtige Dokumente in Stahlkassetten oder -schränken zu lagern. Diese eignen sich jedoch wegen der fehlenden Luftzirkulation nicht gut. Besser sind säurearme und alterungsbeständige Boxen mit Klappdeckel, wie die Stiftung Warentest empfiehlt.
Wo kann man Dokumente hinterlegen?
Sie können Dokumente ebenso bei Banken hinterlegen. Hier bietet sich die eigene Hausbank an, die man bereits kennt und zu der man genügend Vertrauen hat….Dokumente und Unterlagen extern aufbewahren
- Spezialisierte Dienstleister.
- Bank-Schließfächer.
- Verwandte oder Freunde.
Wie sollte man Urkunden aufbewahren?
Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen müssen grundsätzlich im Original aufbewahrt werden. Rechnungen sowie Handels- und Geschäftsbriefe können im Original, aber auch bildlich aufbewahrt werden. Bildlich bedeutet, dass diese Unterlagen gescannt und auf einem Datenträger gespeichert werden können.
Wie sollen Dokumente aufbewahrt werden?
Grundsätzlich sind Bücher und Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie die für die Abgabenerhebung bedeutsamen Geschäftspapiere und sonstigen Unterlagen im Original sieben Jahre hindurch aufzubewahren….Aufbewahrungsfrist.
| Aufbewahrungsfrist | |
|---|---|
| Unterlagen iZm Grundstücken gem. Umsatzsteuergesetz | 22 Jahre |
Welche Dokumente im Original aufbewahren privat?
Ausweise, Pässe, Heirats- und Scheidungsurkunden, Altersvorsorge, Sozialversicherungsausweis, Testament und Erbschein. All das gehört zu den Dokumenten, die sie ein Leben lang oder noch länger aufbewahren sollten.
Was gehört in den notfallordner?
Was gehört in einen Notfallordner?
- Persönliche Daten. Notieren Sie zunächst die wichtigsten Kontaktdaten – zum Beispiel von der Familie, engen Freunden, gegebenenfalls Rechtsanwälten.
- Vermögen.
- Leistungen im Krankheits- oder Todesfall.
- Verfügungen, Vollmachten.
- Krankengeschichte.
- Eigener Betrieb.
Was gehört in die Dokumentenmappe?
Inhalt der Dokumentenmappe:
- Geburtsurkunde.
- Sterbeurkunde.
- Staatsbürgerschaftsnachweis.
- Heiratsurkunde.
- amtliche Meldebescheinigung.
- Zeugnisse (Studiennachweis, Meisterbrief, Befähigungsnachweis etc.)
- Patientenverfügungen, Vollmachten.
- Testament.
Welche Unterlagen im Original aufbewahren?
Die Aufbewahrung im Original ist nur in Ausnahmefällen vorgeschrieben. Im Original aufbewahrt werden müssen nur Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse, auch wenn sie auf Mikrofilm oder anderen Datenträgern (Elektronische Archivierung) aufgezeichnet sind (§ 257 Abs. 3 Satz 1 HGB, § 147 Abs.
Was sind alles wichtige Dokumente?
Als einfache Kopie:
- Personalausweis, Reisepass.
- Führerschein und Fahrzeugpapiere.
- Impfpass.
- Grundbuchauszüge.
- sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen.
- Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung.
- Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit.
Welche Dokumente sollten aufbewahrt werden?
Trotzdem empfiehlt es sich auch weitere, wichtige Dokumente für eine gewisse Zeit zu archivieren. Folgende Aufbewahrungsfristen sollten dabei mindestens eingehalten werden: Für Kaufverträge, Kassenbons, Rechnungen und Garantieunterlagen gibt es zwar keine geregelte Aufbewahrungsfrist.
Warum sollte man Dokumente richtig aufbewahren?
Um Dokumente richtig aufzubewahren, benötigt man Geduld und Durchhaltevermögen – doch die Arbeit lohnt sich, denn jeder weiß: „Ordnung ist das halbe Leben“. Wer nicht länger wichtige Unterlagen vergeblich im Papierstapel auf dem Schreibtisch suchen möchte, kann sich bereits mit einigen wenigen Schritten das Leben erleichtern.
Was erlaubt die Aufbewahrung elektronischer Dokumente?
Der Gesetzgeber erlaubt inzwischen die Aufbewahrung der meisten Dokumente in elektronischer Form. Einzig Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen müssen in Papierform nachweisbar sein, alle weiteren Dokumente dürfen – so das Handelsgesetzbuch wörtlich – „auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern“ aufbewahrt werden.
Kann ich die E-Mail selbst aufbewahren?
Dienen sie als reines Transportmittel für eine angehängte elektronische Rechnung, muss die E-Mail selbst nicht aufbewahrt werden. Das Anbringen von Buchungsvermerken, Indexierungen, Barcodes oder ähnlichem darf keinen Einfluss auf die Lesbarmachung des Originalzustands haben.