Für welche Waren muss eine Gestellung vorgenommen werden?
Gestellungspflichtig ist derjenige, der die Ware transportiert, also beispielsweise ein Schiffsführer, Fernfahrer oder auch ein Tourist, der Waren außerhalb der zulässigen Mengen oder Werte über eine Grenze hinweg transportiert. Die Gestellung muss nicht am Amtsplatz erfolgen.
Wo muss die Ausfuhr angemeldet werden?
Zur Eröffnung des Ausfuhrverfahrens muss die Ware grundsätzlich bei der Ausfuhrzollstelle gestellt und angemeldet werden. Ausfuhrzollstelle ist die Zollstelle, die für den Ort, an dem der Ausführer ansässig ist, zuständig ist oder in deren Bezirk die Ware zur Ausfuhr verladen oder verpackt wird.
Was ist die Gestellung?
Mitteilung an die Zollbehörden, dass Waren bei der Zollstelle oder einem anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Ort eingetroffen sind (Art. 5 Nr. 33 UZK ).
Was muss bei einer Warenannahme beachtet werden?
Im Folgenden zeigen wir dir welche Schritte bei der Warenannahme zu beachten sind:
- Ist die Ware an dich adressiert und hast du sie auch bestellt?
- Stimmen die Anzahl der Packstücke mit dem Lieferschein überein.
- Sind Schäden an der Verpackung bzw. von außen an der Ware zu erkennen?
- Kommt die Lieferung pünktlich bei dir an?
Welche Aufgabe hat die Gestellung?
Unter Gestellung ist die formlose Mitteilung an die Zollstelle innerhalb der Öffnungszeiten zu verstehen, dass die Waren bei der Zollstelle oder an dem von ihr zugelassenen Ort eingetroffen sind (§ 4 Abs. 1 ZollVG). Das ist die Voraussetzung für die Annahme einer Zollanmeldung.
Was bedeutet Gestellung am amtsplatz?
Als Gestellung wird im Zollrecht die Mitteilung an die Zollbehörde verstanden, dass eine Ware zur zollamtlichen Abfertigung vorliegt. Der Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes erfolgt im Rahmen der Ausfuhranmeldung. Er ist so rechtzeitig abzugeben, dass eine zollamtliche Behandlung vor Ort stattfinden kann.
Wann Gestellung außerhalb des Amtsplatzes?
Grundsätzlich gilt: Anträge auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes sind rechtzeitig, spätestens zwei Stunden vor Dienstschluss am Tag vor Beginn des Verpackens oder, bei offen zu verladenden Waren, vor Beginn des Verladens abzugeben.
Was ist bei der Wareneingangskontrolle zu beachten?
Aufgabe der Wareneingangskontrolle ist es, sämtliche bestellten Materialien und Waren auf die Übereinstimmung mit den Warenbegleitpapieren zu überprüfen. Sie misst, wiegt, zählt und begutachtet die Güter, entnimmt Proben und führt gegebenenfalls eine Werkstoffprüfung durch.
Was ist wichtig bei der Wareneingangskontrolle?
Die Wareneingangskontrolle dient dazu, festzustellen, ob die Lieferung in Menge und Qualität Ihrer ursprünglich aufgegebenen Bestellung entspricht. Der Lieferschein ist hierbei die Grundlage zur Überprüfung der eingehenden Ware auf Vollständigkeit. Wichtig hierbei ist die Dokumentation der erhaltenen Waren.
Was ist eine Gestellungsbefreiung?
Betrachtet man die „Gestellungsbefreiung“ genauer, so muss zwischen der tatsächlichen körperlichen Gestellung der Ware am zugelassenen Ort und der Mitteilung darüber unterschieden werden. In Art. 182 (3) UZK muss daher die Funktion der Mitteilung über die Gestellung als „Gestellungsbefreiung“ verstanden werden.