Wie müssen volljährige ihren Unterhaltsanspruch geltend machen?
Mit Volljährigkeit endet das Sorgerecht der Eltern. Deshalb müssen volljährige Kinder ihren Unterhaltsanspruch selbständig und eigenverantwortlich geltend machen. Sie können sich nicht mehr durch einen klagebefugten Elternteil vertreten lassen.
Wo muss ich Kindesunterhalt beantragen?
Die Familienkasse oder der Arbeitgeber müssen das Kindergeld an den Haushalt überweisen, in dem das Kind lebt. Zahlt ein Elternteil den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, so wie ihm das Kindergeld hierbei gutgeschrieben und verrechnet.
Wie bekomme ich Unterhalt vom Kindesvater?
Wenn der Vater nicht zahlt, muss man nicht sofort klagen, denn es gibt kostengünstigere Möglichkeiten wie den Gang zum Jugendamt, um dort die Höhe des Unterhalts festlegen zu lassen. Das nennt man Unterhaltstitel, der vom Jugendamt oder Familiengericht festgelegt wird.
Was brauche ich alles um Unterhalt zu beantragen?
Wenn du euer Kind auch ohne Unterhalt und andere Sozialleistungen versorgen kannst musst du nichts beantragen,sonst gehst du zunächst zum Jugendamt oder forderst erst einmal so Unterhalt vom Kindsvater und Auskunft und Nachweis über sein Einkommen !
Wer kann Kindesunterhalt geltend machen?
Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet, kann ein Elternteil gemäß § 1629 Abs. 3 Satzrüche auf Kindesunterhalt gegen den anderen Elternteil nur in eigenem Namen geltend machen, solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwischen ihnen anhängig ist.
Wer muss eine Neuberechnung des Unterhalts beantragen?
Nach Auskunft des Jugendamtes kann eine Neuberechnung nur die Mutter beantragen, der Vater müsste das mit einem Anwalt bestreiten.
Ist man verpflichtet Unterhalt zu beantragen?
Unterhalt für das Kind müssen beide Elternteile leisten. Per Gesetz besteht u. a. für Verwandte in gerader Linie eine Unterhaltspflicht gemäß § 1601 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dementsprechend sind beispielsweise Eltern gegenüber ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet.
Wer hilft mir bei der Unterhaltsberechnung?
Damit ihr euch jetzt nicht durch alle Feinheiten, die für den Kindesunterhalt gelten, durchwühlen müsst, gibt es in erster Linie Hilfe beim Jugendamt. Ein Anruf genügt. Danach bekommt ihr ein Formular zugeschickt, das ihr dann einfach ausfüllt und zurückschickt.