Kann man seine Firma nennen wie man will?
Wer ein Einzelunternehmen (bzw. Kleingewerbe) angemeldet hat und dabei nicht im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragen ist, hat bei der Wahl des Namens oft freie Hand. Einzelunternehmer dürfen einen Branchen-, Phantasie-, oder einen Namen mit Tätigkeitsbezeichnung verwenden.
Wie benenne ich mein Gewerbe?
Bei einem Kleingewerbe ohne Eintrag im Handelsregister muss aus der Unternehmensbezeichnung deutlich hervorgehen, dass Sie und Ihr Unternehmen praktisch identisch sind. Deshalb muss der Unternehmensname Ihren kompletten persönlichen Namen enthalten, einschliesslich Vor- und Nachname.
Wie muss man ein Einzelunternehmen nennen?
Bezeichnung: Einzelunternehmen von Kleingewerbetreibenden enthalten Vor- und Nachnamen des Inhabers sowie ggfls. eine „schmückende“ Ergänzung. Einzelunternehmen von eingetragenen Kaufleuten können Firmennamen mit Zusatz e.K., e. Kfr., e.
Wann ist ein Firmenname zulässig?
Der gewählte Firmenname muss genügend Unterscheidungskraft besitzen. Das bedeutet, dass sich der Name von anderen, regional ansässigen Unternehmen abheben muss. Dies wird in der Regel über einen individuellen Namenszusatz erreicht beispielsweise über eine mindestens dreistellige Buchstaben- oder Zahlenkombination.
Was muss bei der Firmierung einer Einzelunternehmung beachtet werden?
Ohne Handelsregistereintrag kann ein Einzelunternehmen nicht firmieren und muss mit dem vollen Namen seines Inhabers auftreten; es muss aus dem Unternehmensnamen hervorgehen, dass Inhaber und Unternehmen identisch sind.
Wie nennt man ein Kleingewerbe?
Kurz: Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Umgekehrt sind jedoch keinesfalls alle Kleingewerbetreibenden auch Kleinunternehmer.
Was muss im Firmennamen enthalten sein?
Der Firmenname sollte Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen. Dabei ist wichtig, dass der Firmenname keine reinen Branchenbezeichnungen für die Sach- oder Tätigkeitsbezeichnung enthält. Die Geschäftsverhältnisse und Haftungsverhältnisse müssen durch den Zusatz der Rechtsform im Firmennamen ersichtlich sein.
Wie erfahre ich ob es einen Firmennamen schon gibt?
Noch vor dem Besuch beim Amtsgericht kannst du selbst prüfen, ob der gewünschte Marken- oder Firmenname bereits vergeben ist. Über die Website des Handelsregisters kannst du einen Blick in den öffentlich zugänglichen Bereich des Registers werfen und durch die bereits vorhandenen Firmennamen stöbern.
Was ist der Bauvertrag zwischen ihnen und der Baufirma?
Der Bauvertrag zwischen Ihnen und der Baufirma ist eines der wichtigsten Dokumente, die Sie im Leben unterschreiben. Es geht dabei nicht nur um Geld, sondern auch um die Erfüllung Ihrer Träume. Nehmen Sie die Zeit und die Kosten auf sich, um diesen Vertrag genau zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.
Wer möchte eine Baufirma gründen?
Wer eine Baufirma gründen möchte, braucht nicht nur handwerkliches Können und Berufserfahrung – es bedarf insbesondere einer Abschätzung der Kosten und folglich eines wohldurchdachten Finanzierungskonzepts. Anf allende Posten sind unter anderem:
Was ist wichtig für dich als Bauherren?
Wichtig für dich als Bauherren: Du musst die gesetzlichen Fristen beachten, bis zu denen der Bauunternehmer dazu verpflichtet ist, Schäden zu beseitigen. Als Beginn jeglicher Fristen gilt der Tag der Bauabnahme. Du stellst der Baufirma dann eine Frist, innerhalb derer die Schäden zu beseitigen sind.
Wann verlängert sich die Garantieansprüche gegen die Baufirma?
Deine Mängelrüge verlängert dann die Garantieansprüche gegen die Baufirma. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung besteht ab Übersendung der Mängelrüge zwei Jahre lang, bis er verjährt. Diese Verjährung tritt aber nicht ein, wenn die ursprüngliche Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.