Kann mobiles Arbeiten angeordnet werden?
Kann mobiles Arbeiten vom Arbeitgeber angeordnet werden? Was die Arbeit im Homeoffice angeht: Nein, denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers und auch die Regelungsmöglichkeiten im Rahmen einer Betriebsvereinbarung enden an der Wohnungstür des Beschäftigten.
Was versteht man unter flexiblen Arbeitszeiten?
Als flexible Arbeitszeit (verkürzt auch Flexzeit bzw. FLAZ genannt) werden Vereinbarungen bezeichnet, die hinsichtlich Lage und Dauer der Arbeitszeit von der sogenannten Normalarbeitszeit abweichen. Sie kann tägliche, wöchentliche, monatliche oder auch andere Regelungen betreffen.
Kann mein Arbeitgeber mich zum Homeoffice zwingen?
Arbeitgeber dürfen normalerweise nicht einseitig festlegen, ob und wann Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten. Ist dies nicht der Fall, so können Sie natürlich auch mit Ihrem Arbeitnehmer vereinbaren, dass dieser im Homeoffice arbeitet. Dazu brauchen Sie aber dessen Einverständnis.
Kann Arbeitgeber Homeoffice anordnen?
Der Arbeitgeber hat kein Recht, über den privaten Wohnraum seiner Beschäftigten zu verfügen. Er kann also nicht einseitig „Arbeit von zu Hause aus“ anordnen, sondern es bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wo hat man flexible Arbeitszeiten?
Homeoffice (Telearbeit) Zu Hause können sich Ihre Beschäftigten die Arbeitszeit flexibel einteilen. So sind sie zum Beispiel in der Lage, besser auf familiäre Bedürfnisse einzugehen. Sie können Präsenztage festlegen, in denen die Beschäftigten im Betrieb arbeiten. Das hält die Bindung an Ihr Unternehmen aufrecht.
Was ist mobiles Arbeiten?
[2] Vgl. § 84 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB. Mobiles Arbeiten (auch als Remote Work oder Mobile Office bezeichnet) ist im Gegensatz zur Telearbeit nicht gesetzlich definiert.
Wie kann die mobile Arbeit in der Wohnung ausübt werden?
Die mobile Arbeit kann durchaus auch innerhalb der Wohnung ausgeübt werden, findet aber auch dort nicht an einem festen Arbeitsplatz statt, sondern an wechselnden Stellen (z. B. auf dem Sofa, am Küchentisch, auf dem Balkon, im privaten Garten.).
Welche Arbeitsgesetze gelten für mobiles Arbeiten?
Bestehende Arbeitsgesetze wie Kollektivverträge, das Angestelltengesetz, Urlaubsgesetz, Gleichbehandlungsgesetz etc. gelten ebenso für mobiles Arbeiten wie für die Büroarbeit.
Warum steht mobiles Arbeiten in Konkurrenz zur Privatsphäre der Mitarbeiter?
Mobiles Arbeiten steht nicht in Konkurrenz zur Privatsphäre der Mitarbeiter, d.h. als Chef haben Sie kein Recht auf Zutritt zum Heimarbeitsplatz ihrer Angestellten. Eine Kontrolle des Home-Office bedarf des expliziten Einverständnisses des Mitarbeiters.