Wie kann der Unternehmer ein Mobiltelefon erstatten?
Der Unternehmer kann ein Mobiltelefon entweder dem Arbeitnehmer, der sein eigenes Mobiltelefon einsetzt, die Kosten steuerfrei erstatten, die auf die betriebliche Nutzung entfallen. Der Unternehmer erwirbt das Mobiltelefon und schließt den Vertrag mit der Telefongesellschaft ab, die unmittelbar mit ihm abrechnet.
Welche Kosten trägt der Unternehmer für das Mobiltelefon?
Der Unternehmer überlässt das Mobiltelefon seinem Arbeitnehmer und trägt alle Telekommunikationskosten (Apparat, Mindestgebühren und laufende Gebühren bzw. Flatrate). Der Unternehmer zieht die Kosten zu 100 % als Betriebsausgaben ab. Ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer das Mobiltelefon für berufliche Zwecke nutzt, spielt keine Rolle.
Wie eignet sich das mobile Bezahlen?
Das mobile Bezahlen eignet sich vor allem für kleinere Beträge. Bis zu einem Betrag von 25 Euro können Zahlungen meist ohne Eingabe der PIN vorgenommen werden. Welche Systeme gibt es?
Wie kann der Arbeitgeber den betrieblichen Telefonanschluss nutzen?
Der Arbeitgeber entscheidet, ob und in welchem Umfang sein Arbeitnehmer den betrieblichen Telefonanschluss für private Zwecke nutzen darf. Insbesondere bei einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis sollten hierbei klare Vereinbarungen getroffen werden.
Welche Mobilfunktelefone sind nicht mit 3G erreichbar?
Ältere Mobilfunktelefone, welche nur mit dem 3G-Netz arbeiten, sind somit nicht mehr erreichbar. Weitere Info’s zum Thema finden Sie auf unserer Seite zum Thema 3G-Abschaltung.
Kann eine Mobilfunk-Störung vorliegen?
Wenn Sie eine Mobilfunk-Störung feststellen, prüfen Sie Ihr Handy und Ihre SIM-Karte. Natürlich kann auch eine vorübergehende Netz-Störung vorliegen.
Wie lange muss der Kaufpreis von einem Smartphone gestreckt werden?
Liegt der Kaufpreis darüber, etwa bei einem Smartphone zum Ladenpreis von 1000 Euro, dann muss die Summe nach den Tabellen der Abschreibung für Abnutzung (AfA) über mehrere Jahre gestreckt werden. Dabei muss im Jahr der Anschaffung monatsgenau abgeschrieben werden.