Wann darf man am Steuer telefonieren?
Handy am Steuer: Gibt es Ausnahmen? Wer ein Fahrzeug mit Start-Stopp-Automatik besitzt – das heißt, der Motor schaltet bei Stillstand automatisch ab – sollte auch die Finger vom Mobiltelefon lassen. Nach einer Verschärfung des Gesetztes am 19. Oktober 2017 ist die Nutzung auch in diesem Fall nicht mehr erlaubt.
Warum kein Handy am Steuer?
Der Gesetzgeber beschränkt das Handyverbot im Auto nicht auf das Telefonieren am Steuer, sondern untersagt schlichtweg jedwede Nutzung. Gemäß § 23 Abs. 1a StVO ist es während des Führens eines Kraftfahrzeugs verboten, ein Auto- oder Mobiltelefon zu benutzen, wenn man es dafür aufnehmen und halten muss.
Wann darf der Fahrer das Handy benutzen?
Auch wenn das Auto eine Start-Stopp-Automatik hat und der Motor an der Ampel für kurze Zeit aus ist, darf der Fahrer nach der neusten Verschärfung des Gesetztes in dieser Zeit das Handy nicht benutzen. Erlaubt ist die Nutzung des Handy oder des Tablets grundsätzlich bei haltendem Fahrzeug mit abgeschaltetem Motor.
Ist es verboten mit dem Handy zu telefonieren?
Eindeutig verboten wäre es demnach, sich zum Beispiel während der Fahrt das Handy ans Ohr zu halten und zu telefonieren. Wenn das Handy in einer Halterung an der Windschutzscheibe steckt und etwa eine Navi-App läuft, darf diese zum Beispiel nicht über das Berühren des Displays bedient werden.
Warum ist das Handy gefährlich für die Autofahrer?
Eine Onlineumfrage des Automobilclubs Mobil hat ergeben, dass 90 Prozent der Autofahrer die Handynutzung am Steuer für gefährlich halten, aber dennoch drei Viertel von ihnen gegen das Verbot verstoßen. Denn für viele Menschen ist das Smartphone ein ständiger Begleiter, ob zu Hause oder unterwegs.
Was gehört zu den Pflichten eines fahrzeugführenden?
Denn zu den Pflichten eines Fahrzeugführenden, so heißt es im Bußgeldkatalog, gehört es kein elektronisches Gerät zu bedienen. Wer dennoch rechtswidrig sein Handy am Steuer bedient wird mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro bestraft. Vor der Erhöhung lag der Regelsatz bei 60 Euro. Diese Strafe gilt für den einfachen Verstoß gegen die Pflicht.