Wann wird die Schweigepflicht aufgehoben?
Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht (auch: ärztliche Schweigepflicht oder Arztgeheimnis) endet nach § 203 Abs.t mit dem Tod des Patienten (Geheimnisherr). Mittelbar dient die Schweigepflicht auch der Funktionsfähigkeit bestimmter Berufe selbst.
Wie kann die Schweigepflicht aufgehoben werden?
Als Patient kann man den Arzt immer von seiner Schweigepflicht entbinden. Das kann zum Beispiel bei einer Psychotherapie notwendig sein, wenn zu Beginn der Therapie ein Konsiliarbericht beim Hausarzt eingeholt werden soll. Dazu bedarf es dann übrigens nicht der Schriftform.
Was ist ein Schweigepflichtentbindung?
Begriff: Ausdrückliche Entbindung des Arztes von seiner Schweigepflicht durch den Patienten. Es dürfen keine der im Arzt-Patienten-Verhältnis erlangten Informationen an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, der Patient entbindet den Arzt ausdrücklich von seiner Schweigepflicht (Schweigepflichtentbindung).
Was versteht man unter einem behandlungsvertrag?
Der Behandlungsvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Behandelnden und dem Patienten über die entgeltliche Durchführung einer medizinischen Behandlung.
Wann liegt ein anvertrautes Geheimnis vor?
Als anvertraut gelten Geheimnisse, wenn sie den Schweigepflichtigen in einem inneren Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit bzw.
Wer unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht?
Nicht nur der Arzt, sondern auch das behandelnde Personal im Umfeld des Arztes (Arzthelferin, Krankenschwester usw.) unterliegt der Schweigepflicht. Sie gilt auch für die Ärzte, die der Betroffene per Verfügung aufsuchen musste, z.B. Betriebsarzt, Vertrauensarzt, Polizeiarzt.
Wo ist die Schweigepflicht gesetzlich geregelt?
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Für wen gilt die berufliche Schweigepflicht nach Paragraph 203 Strafgesetzbuch?
Berufsständisch der Schweigepflicht unterliegende Personengruppen gem. § 203 Abs. 1 Nr. 1-7 StGB, wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Angehörige eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung oder einer privatärztlichen, steuerberaterlichen oder anwaltlichen Verrechnungsstelle.