FAQ

Wie hoch ist die künstlersozialabgabe?

Wie hoch ist die künstlersozialabgabe?

Die Künstlersozialabgabe beträgt seit 2018 4,2 Prozent.

Welche Leistungen fallen unter die künstlersozialabgabe?

Vereinfacht gesagt, muss jeder Unternehmer Künstlersozialabgabe zahlen, der regelmäßig selbständige Künstler oder Publizisten (z. B. Fotografen, Grafiker, Webdesigner, Journalisten, Autoren etc.) Es ist keine besondere künstlerische Qualität erforderlich.

Welche Leistungen unterliegen der künstlersozialabgabe?

Bereiche Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktion haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung einen Abgrenzungskatalog erarbeitet, nach dem in der Regel verfahren wird (zu beziehen über die Internetseite der Künstlersozialkasse unter www.kuenstlersozialkasse.de, Service.

Was fällt unter die künstlersozialabgabe?

Zur Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe zählt auch das Entgelt für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen, das z. B. ein Veranstalter im Auftrag / für Rechnung des Künstlers oder Publizisten an Dritte leistet.

Was ist Künstlersozialkasse pflichtig?

Die Künstlersozialabgabe ist für alle Unternehmen Pflicht, die selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen. Dazu gehören nicht nur typische Verwerter wie: Buchverlage, Presseverlage, Presseagenturen, Bilderdienste. Theater, Orchester, Chöre.

Wer muss bei der Künstlersozialkasse gemeldet werden?

Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Unternehmer, die zum Kreis der Abgabepflichtigen nach § 24 KSVG gehören oder regelmäßig Entgelte an Künstler oder Publizisten zahlen, verpflichtet, sich selbst bei der KSK zu melden. Dies kann zunächst formlos schriftlich, per Fax oder E-Mail, aber auch telefonisch geschehen.

Wann muss ich an die Künstlersozialkasse zahlen?

Meldepflichten und Fälligkeit der Künstlersozialabgabe. Die Künstlersozialabgabe ist als Vorauszahlung monatlich an die Künstlersozialkasse zu entrichten. Frist für die Abgabe der dazugehörigen Meldung ist der 31. März des Folgejahrs.

Was muss ich tun um in der Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden?

Um in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden musst du nachweisen, dass du:

  1. Künstler oder Publizist bist;
  2. über 3.900 €/Jahr Arbeitseinkommen hast (Ausnahme: Berufsanfänger);
  3. selbstständig erwerbstätig bist;
  4. überwiegend im Inland, also Deutschland, tätig bist;
  5. keine Arbeitnehmer beschäftigst.

Wie läuft das mit der Künstlersozialkasse?

Wie funktioniert die Künstlersozialkasse? Selbstständige zahlen für die Sozialversicherung einen vom Einkommen abhängigen Betrag an die Künstlersozialkasse (KSK). Diese erhöht den Betrag dann um die eingezahlte Summe und leitet den Gesamtbetrag an die Träger der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung weiter.

Kann man aus der KSK rausfliegen?

Die Antwort an die KSK muss bis spätestens 1.12. Wer neben seiner künstlerischen Arbeit noch Gewinn von mehr als 450 € im Monat (5.400 €/Jahr) aus einer anderen selbstständigen, nicht-künstlerisch /publizistischen Arbeit hat, könnte aus der Krankenversicherung über die KSK rausfliegen.

Kann ich als Rentner in der KSK bleiben?

Möchten Sie als Rentner Teil der KSK bleiben, geht dies folglich nur, wenn Sie neben Ihrer Rente weiterhin als freischaffender Künstler arbeiten. Arbeiten Sie als Rentner neben Ihrer Rente, können Sie gegebenenfalls eine Teilrente beziehen. Diese ermöglicht es Ihnen, neben Ihrer Rente einen Zuverdienst zu verzeichnen.

Kann ich als Rentner eine Firma gründen?

Möchte sich ein Rentner selbstständig machen, sollte er unbedingt diese Grenze einhalten. Vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter besteht ein monatlicher Zusatzverdienst von maximal 400. Ein höherer Zuverdienst bzw. Gewinn sorgt dafür, dass die Rente gekürzt wird und der Rentner lediglich eine Teilrente erhält.

Wie hoch ist die Krankenversicherung als Rentner?

Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung der Rentner beträgt derzeit einheitlich für alle Krankenkassen 14,6 Prozent.

Was darf ein Rentner steuerfrei dazuverdienen?

Von den jährlich 18. sie 6. Kürzung verdienen, es bleiben 11.820 Euro pro Jahr, 985 Euro im Monat. Davon werden 40 Prozent, also 394 Euro pro Monat von der gesetzlichen Rente abgezogen, die Rentnerin erhält also wegen ihres Zusatzverdienstes nur noch 556 Euro Rente.

Wie viel darf man als Rentner dazuverdienen?

Die jährliche Hinzuverdienstgrenze von ist eingehalten, die Rente wird nicht gekürzt. Der über den Betrag von hinaus gehende Verdienst wird durch 12 geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Rente wird dann nur noch als Teilrente ausgezahlt.

Was darf ich zur Rente hinzuverdienen?

Bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze dürfen Sie maximal 6.300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass sich Ihre Rente verringern würde.

Wie wird zuverdienst bei Rente versteuert?

Der darüber liegende Hinzuverdienst wird zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet. Für gelten höhere Werte: 44.590 Euro bzw. 46.060 Euro dürfen hinzuverdient werden. Ab 450 Euro pro Monat müssen Sie Ihren Verdienst aber unter Umständen versteuern.

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