Was umfasst der Markenschutz?

Was umfasst der Markenschutz?

Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.

Was fällt unter Markenrecht?

„Als Marken können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließ lich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet …

Wie funktioniert Markenrecht?

Markenschutz entsteht mit Eintragung der Marke in das Register. Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und beträgt zunächst zehn Jahre. Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr kann sie um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.

Was gilt als Marke?

Begriff: Eine Marke kann als die Summe aller Vorstellungen verstanden werden, die ein Markenname (Brand Name) oder ein Markenzeichen (Brand Mark) bei Kunden hervorruft bzw. beim Kunden hervorrufen soll, um die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Was fällt nicht unter den Markenschutz?

Nicht schutzfähig nach § 3 II MarkenG sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, 1. die durch die Art der Ware selbst bedingt ist. Dies ist der Fall, wenn die Form des Zeichens die betreffende Ware erst als eine Ware einer bestimmten Gattung klassifiziert.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit eine Leistung durch das Markenrecht geschützt ist?

Welche Voraussetzungen formell genau erfüllt sein müssen, ist in § 36 MarkenG zur Prüfung der Anmeldungserfordernisse definiert: Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor und diese entsprechen den Vorgaben. Gebühren sind in ausreichender Höhe bezahlt. Anmelder ist dazu berechtigt, Inhaber einer Marke zu sein.

Wer ist Markeninhaber?

für eingetragene und angemeldete Marken geregelt in § 7 des Markengesetzes: bei Markeninhabern kann es sich um natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) handeln; im Hinblick auf nicht eingetragene und notorisch bekannte Marken existiert keine ausdrückliche …

Welche Arten von Marken gibt es?

Die gängigsten Markenformen sind:

  • Wortmarken.
  • Wortbildmarken.
  • Bildmarken.
  • Formmarken (Körperliche oder dreidimensionale Marken)
  • Farbmarken.
  • Klangmarken.
  • Hologrammmarken.
  • Positionsmarken.

Was umfasst der Markenschutz?

Was umfasst der Markenschutz?

Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.

Was benötigen sie für die Änderung ihres Firmennamens?

Als Einzelunternehmer oder Freiberufler benötigen Sie für die Änderung Ihres Firmennamens nichts weiter als die Umstellung auf den neuen Firmennamen. Ist Ihr Unternehmen eine Gesellschaft, sieht das schon wieder anders aus – gerade für eine GmbH ist es aus rechtlichen Gründen nicht so einfach, den Firmennamen zu ändern (siehe oben).

Wie kann sich eine Änderung des Firmennamens ergeben?

Im wirtschaftlichen Alltag kann sich dennoch die Notwendigkeit einer Änderung ergeben. Ein Grund für die Änderung des Firmennamens ist zum Beispiel die Weiterentwicklung des Unternehmens. Diese kann dann dazu führen, dass sich die Ausrichtung bzw. der Schwerpunkt des Unternehmens ändert und der einst gewählte Firmenname nicht mehr passend ist.

Welche Firmennamen sind in der GmbH eingetragen?

Die GmbH ist mit dem gewählten Firmennamen bzw. der individuellen Firmenbezeichnung im Handelsregister eingetragen. Der Firmenname wurde dazu (im Regelfall bei der Gründung der GmbH) im Rahmen einer Gesellschafterversammlung gem. §§ 48ff. des GmbH-Gesetzes (kurz: GmbHG) beschlossen und ist im Gesellschaftsvertrag festgehalten.

Was sind die wichtigsten Tipps zur Markenanmeldung?

Die wichtigsten Tipps zur Markenanmeldung. Nehmen Sie die Anmeldung der Marke rechtzeitig vor, wählen Sie einen phantasievollen Namen, nutzen Sie die richtige Markenart und sparen Sie nicht bei der Recherche und Vorprüfung. Dieser einmalige Aufwand erspart Ihnen späteren rechtlichen Ärger – der Streitwert einer Abmahnung kann bei 50.000,- € liegen.

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