Sind Zahnspangen beihilfefähig?
Kieferorthopädische Behandlungen wie Zahnspangen gehören zu den Leistungen, die nach den beihilferechtlichen Vorschriften im Bund und in den Ländern beihilfefähig sind.
Wann liegt eine schwere Kieferanomalie vor?
Schwere Kieferanomalien liegen insbesondere in folgenden Fällen vor: Angeborene Missbildungen des Gesichts und der Kiefer.
Ist es möglich den Kieferorthopäden zu wechseln?
Eine Zahnspangen-Behandlung muss bei der Kasse beantragt und genehmigt werden. Deshalb müssen Patienten die Kasse informieren, wenn sie den Zahnarzt wechseln wollen. Ein Wechsel während der laufenden Behandlung ist nur möglich, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Die Krankenkasse kann dies prüfen.
Welche Arzt macht Zahnspange?
Daher kann nur ein Facharzt für Kieferorthopädie oder ein Kieferorthopäde eine kieferorthopädische Behandlung fachgerecht durchführen und ein optimales Ergebnis erzielen.
Wann zahlt Beihilfe Zahnspange?
Gemäß § 4 Absatz 2 Buchstabe a) BVO NRW sind Aufwendungen für kieferorthopädische Behandlungen beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Welche Brackets zahlt die Beihilfe?
Die kieferorthopädische Behandlung erfolgt vielfach mit festsitzenden oder losen Zahnspangen, auch kombiniert. Dabei werden auch sog. Brackets verwendet. Beihilfefähig dürften entsprechend der Verfahrensweise der GKV nur Edelstahlbrackets sein.
Wann ist eine kieferorthopädische Behandlung abgeschlossen?
In der Retentionsphase wird die in der aktiven Phase erreichte Zahn- und Kieferstellung festgehalten, um einen möglichst dauerhaften Behandlungserfolg sicherzustellen. Erst wenn eine ausreichend lange Retentionsphase als Teil der Behandlung eingehalten worden ist, wird die Behandlung endgültig abgeschlossen.
Wer zahlt Zahnspange?
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei Kindern zunächst einen Teil der Kosten für Zahnspangen. Übernommen werden die Kosten, wenn die Korrektur einer Zahnfehlstellung medizinisch notwendig ist. Hierzu werden die Fehlstellungen nach den so genannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) unterschieden.