Kann man Tabletten nach dem Verfallsdatum noch einnehmen?

Kann man Tabletten nach dem Verfallsdatum noch einnehmen?

In Deutschland gehen Arzneimittelhersteller auf Nummer sicher und setzen ein recht frühes Verfallsdatum an – die Präparate sind aber oft noch einige Wochen nach dem Ablaufdatum verwendbar. Allgemein kann als Faustregel gelten, dass Tabletten zwei bis drei Jahre halten, Salben, Cremes und Gele nur drei bis sechs Monate.

Kann man verschlossene Medikamente zurückgeben?

Kein Problem, man kann sie zurückgeben oder umtauschen. Was bei Schuhen und anderen Produkten gang und gebe ist, geht bei Arzneimitteln allerdings nicht. Keine Schikane, sondern Gesetz: Apotheker dürfen einmal ausgegebene Medikamente nicht wieder zurücknehmen.

Was bedeutet verwendbar bis bei Medikamenten?

Für mehr Sicherheit: Medikamenten-Verpackung aufheben Deshalb ist es sinnvoll, die Verpackung aufzuheben: Sie ist stets mit der Angabe „verwendbar bis“ gekennzeichnet. In der Regel sind industriell hergestellte Medikamente bis zu fünf Jahren verwendbar.

Sind abgelaufene Medikamente schädlich?

Ist das Haltbarkeitsdatum überschritten, ist das Medikament nicht sofort schlecht und gefährlich, trotzdem raten Experten dringend von einer Einnahme ab. Denn wie ein Medikament dann wirkt – ob schwächer oder stärker – ist nicht erforscht.

Wie lange sind offene Medikamente haltbar?

Tabletten, Kapseln und Pillen halten sich meist auch nach Anbruch der Packung bis zum aufgedruckten Datum, während Salben, Cremes und Gele oft nur drei bis sechs Monate und Säfte sogar nur wenige Tage nach Anbruch haltbar sind.

Werden abgelaufene Medikamente giftig?

Wer abgelaufene Medikamente verwendet, riskiert nicht nur, dass die Medizin nicht ordnungsgemäß wirkt, sondern im schlimmsten Fall ernste gesundheitliche Beeinträchtigungen. Ein Grund: Bei einigen abgelaufenen Arzneimitteln können sich im Laufe der Zeit die Wirkstoffe zersetzen und dabei giftige Substanzen bilden.

Wo kann man unbenutzte Medikamente zurückgeben?

Ist der Umtausch bei Arzneimitteln ausgeschlossen? „Arzneimittel sind vom Umtausch ausgeschlossen“ ist auf den Kassenbons der Apotheken zu lesen. Somit sollte für den Kunden also alles klar sein. Kommt es dennoch zum Umtauschwunsch, kann sich die Apotheke kulant zeigen und das Präparat zurücknehmen.

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