Wann muss ein Statusfeststellungsverfahren gemacht werden?
Eine Statusfeststellung von Gesetzes wegen findet insbesondere immer dann statt, wenn ein Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Ehe- oder Lebenspartner, einem Familienangehörigen oder einem Gesellschafter des Unternehmens zur Sozialversicherung anmeldet.
Was ist ein Statusfeststellungsverfahren?
Mit dem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IVsoll den Beteiligten Rechtssicherheit darüber verschafft werden, ob sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Das Verfahren wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, Clearingstelle, 10704 Berlin, durchgeführt.
Was kostet ein Statusfeststellungsverfahren?
Entstehen durch ein Statusfeststellungsverfahren Kosten? – Nein. Der Verwaltungsakt an sich, das heißt die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, verursacht zunächst einmal keine Kosten im Sinne einer „Bearbeitungsgebühr“ oder ähnlichem.
Wer beantragt Statusfeststellungsverfahren?
Das Verfahren findet auf Grundlage von § 7a SGB IV statt und kann von jeder Person beantragt werden, die berechtigte Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus hat. Neben der Durchführung auf Antrag gibt es auch noch die automatische Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens.
Wer kann Statusfeststellungsverfahren einleiten?
Auftraggeber und Auftragnehmer stellen dazu einen Antrag auf Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund. Auch die Krankenkasse selbst kann ein Statusfeststellungsverfahren einleiten, ebenso ein Rentenversicherungsträger während einer Betriebsprüfung.
Wie mache ich ein Statusfeststellungsverfahren?
Eine Statusfeststellung kann durch die beteiligten Vertragspartner (Auftragnehmer und/oder Auftraggeber) beantragt werden. Jeder kann für sich entscheiden, ob ein Statusfeststellungsverfahren erfolgen soll. Eine vorherige Abstimmung oder Einigung über die Durchführung des Anfrageverfahrens ist nicht erforderlich.
Was ist ein Versicherungsrechtlicher Status?
Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung ist zu klären, ob die Tätigkeit tatsächlich eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne darstellt oder ob die Mitarbeit in Gleichstellung mit dem Betriebsinhaber auf familienhafter Basis (familienhafte Mithilfe) erfolgt.
Welche Selbständige müssen in die Rentenversicherung einzahlen?
Handwerker, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer – so unterschiedlich ihre Tätigkeiten auch sind, eines haben diese Selbstständigen gemein: sie sind gesetzlich pflichtversichert. Alle anderen Selbstständigen können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden.
Wer prüft die Scheinselbständigkeit?
Ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, prüft der Deutsche Rentenversicherung Bund durch ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren. Sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber können bei der Clearingstelle der Rentenversicherung für klare Verhältnisse sorgen.
Was ist der SV Status?
Feststellung sozialversicherungsrechtlicher Status dient der Klärung der Frage, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbständig oder im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt.
Was ist ein Sozialversicherungsrechtliches Statusverfahren?
Auftraggeber und Auftragnehmern bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können dieses Statusfeststellungsverfahren beantragen, von Amts wegen wird es eingeleitet wenn ein Angehöriger des Arbeitgebers für eine Tätigkeit angemeldet wird, oder ein geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH angemeldet werden soll.
Wann sind Selbstständige rentenversicherungspflichtig?
Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen Arbeitnehmer beschäftigen und überwiegend nur für einen Auftraggeber arbeiten, sind in der Rentenversicherung pflichtversichert. Umgangssprachlich wird hier von Scheinselbstständigkeit gesprochen.