Kann man sich Osteopathie verschreiben lassen?

Kann man sich Osteopathie verschreiben lassen?

Üblicherweise lassen sich betroffene Personen die Behandlungen beim Osteopathen von Ihrem Hausarzt, einem Allgemeinmediziner oder einem Facharzt verschreiben. Das liegt oftmals in der Übernahme der Kosten begründet.

Wie oft Rezept für Osteopathie?

Wir benötigen pro Kalenderjahr eine formlose Bescheinigung, die wir für maximal drei Behandlungen akzeptieren.

Kann ich auch ohne Rezept zum Osteopathen?

Ja und nein: Überweisungen vom Hausarzt oder sonstigen Spezialisten sind nicht zwingend notwendig. Man kann den Osteopathen und Heilpraktiker von sich aus direkt aufsuchen.

Wann zahlt Krankenkasse Osteopathie?

Kosten für Osteopathie Behandlung bis zu 150 Euro Gesetzliche Krankenkassen müssen die Kosten für eine Manualtherapie nicht übernehmen. Da Osteopathie kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen ist. Viele Kassen führen manuelle Medizin als ergänzende Leistung und übernehmen dennoch Kosten.

Wie läuft eine osteopathische Behandlung ab?

Der Osteopath schaut sich Ihren Körper an, begutachtet Ihre Haltung und gegebenenfalls die Beweglichkeit Ihrer Wirbelsäule und die der anderen Gelenke. Eventuell führt er weitere Tests durch, wie zum Beispiel eine Überprüfung Ihrer Reflexe und Ihres Blutdrucks.

Wie alt darf ein Osteopathie Rezept sein?

Wie bei allen anderen Rezepten, hat auch die Verordnung für Osteopathie keine unbefristete Gültigkeit. Die erste Behandlung sollte innerhalb von 6 Wochen nach Ausstellung in Anspruch genommen werden, es sei denn, Sie erhalten keinen Termin innerhalb dieser Zeit.

Wie bekomme ich Osteopathie?

Osteopathische Behandlung sind reine Private Leistungen und müssen selbst bezahlt werden. Manche gesetzliche Krankenkassen übernehmen jedoch inzwischen anteilig die Behandlungskosten. Sie benötigen dafür meist ein Privatrezept oder ein Empfehlungsschreiben eines Arztes.

Wie viel kostet ein Besuch beim Osteopathen?

Ärzte und Heilpraktiker rechnen die Therapie nach den für sie geltenden Gebührenordnungen ab: Ärzte nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Heilpraktiker nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Je nach Behandlungstechnik kostet eine Sitzung zwischen 60 und 150 Euro.

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