Wer darf Medikamente verabreichen Pflege?
Grundsätzlich darf jeder ein Medikament verabreichen, allerdings nur im Notfall. In der Regel obliegt die Verabreichung dem geschulten Fachpersonal der Pflege bzw. dem Arzt. Zu beachten sind auch die Vorgaben zur Darreichungsform.
Was ist wichtig beim Medikamenten richten?
Daher muss sie beim Richten von Medikamenten mindestens folgende Schutzmaßnahmen einhalten: Vor und nach dem Stellen von Medikamenten Hände desinfizieren. Arbeitsfläche reinigen und desinfizieren. Einmalhandschuhe tragen, falls Berühren des Medikaments unausweichlich ist.
Wie richtet man Medikamente?
Medikamente dürfen nicht in der Verpackung zum Patienten gelangen, sondern müssen vorher ausgedrückt werden. Medikamente nicht mit den Finger berühren, sondern direkt in den Schieber/Becher fallen lassen. Bei verwirrten Patienten sollte die Pflegeperson bei der Einnahme anwesend sein.
Was ist im Umgang mit Arzneimitteln in der Pflege zu beachten?
Achten Sie beim Umgang mit Medikamenten auf Sauberkeit. Waschen Sie sich die Hände und reinigen Sie Gegenstände vor dem Kontakt mit Medikamenten. Dazu gehören Gegenstände wie Becher, Löffel oder Tisch. Verwerfen Sie Flüssigkeiten oder Salben, wenn Sie zu viel entnommen haben, beispielsweise bei Augentropfen.
Wer darf Zytostatika verabreichen?
Durch die Unterschrift der Pfle- gedienstleitung, der Stationslei- tung und des zuständigen Ober- arztes ist der Mitarbeiter dann berechtigt, die intravenöse Ap- plikation von Zytostatika zu übernehmen. Die Stationsärzte sind informiert, wer diese Qua- lifikation besitzt.
Wer darf Betäubungsmittel verabreichen?
Nur Pflegefachkräfte dürfen Betäubungsmittel verabreichen. Opioide sollten nach Möglichkeit stets oral verabreicht werden. Wenn der Bewohner unter leichten Schluckstörungen leidet, können ggf. Betäubungsmittel-Kapseln geöffnet und deren Inhalt einer Trinkflüssigkeit oder einem Nahrungsbrei beigemengt werden.