Wann dürfen Patientendaten weitergegeben werden?
Patientendaten dürfen nur dann preisgegeben werden, wenn gesetzliche Vorschriften dem Arzt eine Pflicht bzw. ein Recht zur Offenbarung einräumen oder der Patient seine Einwilligung ausdrücklich oder stillschweigend erteilt hat.
In welchen Fällen kann auf eine Aufklärung verzichtet werden?
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin darf beispielsweise in folgenden Fällen auf das Aufklärungsgespräch verzichten: Medizinische Notfälle: Sind Sie beispielsweise bewusstlos und kann die Behandlung nicht aufgeschoben werden, darf der oder die Behandelnde ohne Aufklärung Erste Hilfe leisten.
Warum ist eine Einwilligung des Patienten notwendig?
Warum ist eine Einwilligung des Patienten notwendig? Da jeder ärztliche Eingriff aus rechtlicher Sicht eigentlich eine strafbare Körperverletzung darstellt, kann der Arzt einen Patienten nur behandeln, wenn dieser der Behandlung zustimmt.
Wann kann dem Patienten die Einsicht in seine Daten verweigert werden?
Kann die Herausgabe verweigert werden? Eine Verweigerung der Einsichtnahme in die Patientenunterlagen kann der Arzt nach § 630g Abs. 1 S. 1 BGB auf erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Interessen Dritter stützen, die einer solchen Einsichtnahme aus seiner Sicht entgegenstehen.
In welchen Ausnahmefällen dürfen Patientendaten weitergegeben werden?
Patientendaten dürfen nur unter engen Voraussetzungen erhoben, gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Es bedarf dabei regelmäßig der Zustimmung des Betroffenen oder einer gesetzlichen Bestimmung, die dies gestattet. Zulässig ist dies etwa, wenn die Daten für die Vorsorge, Diagnostik oder Behandlung vonnöten sind.
Welche Patientendaten unterliegen dem Datenschutz?
Sämtliche personenbezogene Daten einschließlich der Patientendaten unterliegen dem Datenschutz und der ärztlichen Schweigepflicht. Wer eigenmächtig und unbefugt Patientendaten preisgibt, begeht nicht nur einen Datenschutzverstoß, sondern macht sich auch noch strafbar.